Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/770
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei den Verhandlungen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Rückholung der Schulträgerschaft (Gymnasien, IGS, Abendgymnasium, Förderschule)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.04.2012
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 10.01.2011 den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über die Rückübertragung der Schulträgerschaft für die Gymnasien und die Integrierte Gesamtschule zu verhandeln.
Daraufhin wurden mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald Gespräche über die Rückholung der Schulträgerschaft geführt. Bei dem letzten Verhandlungsgespräch am 15.01.2012 wurde vereinbart, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald schriftlich die Vorstellung der Verwaltung darlegt und anschließend dies ebenfalls durch die Verwaltung des Landkreises Vorpommern –Greifswald erfolgt. Danach soll dann in der Politik geklärt werden, ob es eine Mehrheit für eine bestimmte Regelung gibt.
Als Ergebnis der Verhandlungen hat der zuständige Dezernent der Stadt am 07.02. 2012 die Vorstellungen der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt dem Landkreis mitgeteilt. Die Vorschläge wurden in enger Abstimmung mit dem Kämmerer erarbeitet.
Die Verwaltung der Stadt kann sich bestenfalls vorstellen, neben dem Verzicht auf den Vermögensausgleich, zukünftige Investitionen zu finanzieren und auf Kreditzinsen zu verzichten sowie die Kosten der allgemeinen Schulverwaltung zu übernehmen sowie weitere aufgezählte Beträge.
Für die Einzelheiten und Berechnungen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Die fiskalischen Auswirkungen würden sich bei diesem Vorschlag nach der vorläufigen Berechnung der Kämmerei auf 1.068.680 EUR bis 1.378.680 EUR belaufen.
Der Landkreis Vorpommern –Greifswald hat in dem Gesprächen zunächst vorgeschlagen, dass Greifswald zusätzlich nur die laufenden Kosten für die Schüler aus dem Landkreis (ohne Schüler mit Wohnsitz Greifswald) zu 100% ersetzt bekommt und die laufenden Kosten für die Greifswalder Schüler nur zu 50 %. Das würde nach überschlägiger Rechnung eine weitere jährliche Belastung von ca. 700.000 EUR bedeuten. In dem Antwortschreiben des Landkreises Vorpommern –Greifswald, welches als Anlage 2 beigefügt ist, wird zwar nicht mehr eine 50 % Beteiligung genannt, weiterhin wird jedoch auf eine noch auszuhandelnde prozentuale Beteiligung an den laufenden Schulkosten bestanden. Zudem soll auch die Schulträgerschaft für die Förderschule zurück übertragen werden.
Unter Berücksichtigung der sich bereits aus dem Verzicht auf den Vermögendhaushalt ergebenden finanziellen Belastungen für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bevorzugt die Verwaltung den Beschlussvorschlag unter Ziffer 1.
Eine Rückübertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt würde zunächst die davon betroffenen Schulen nicht begünstigen, sondern den Landkreis Vorpommern- Greifswald entlasten. Der Haushalt der Stadt des Jahres 2012 ist bereits defizitär. Die Rückholung der Schulträgerschaft würde die engen finanziellen Spielräume der Stadt weiter verkleinern. Wenn die Bürgerschaft beabsichtigt, den Schulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, so wird es von der Verwaltung als wesentlich sinnvoller angesehen, einen Teil der Entlastung des Haushaltes durch den Vermögensausgleich den Schulen direkt als Förderung der Jugend und Sozialarbeit und von kulturellen Projekten an Schulen zur Verfügung zu stellen. In den Genuss einer solchen finanziellen Förderung kämen zudem alle Greifswalder Schulen, somit auch die Grund- und Regionalschulen.
Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 würde – zumal wenn die Förderschule noch berücksichtigt wird – bereits zu erheblichen finanziellen Belastungen des Haushaltes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald führen. Sollte auch die Rückholung der Schulträgerschaft für die Förderschule gewünscht sein, so müsste hierzu ein Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage gestellt werden.
Auf keinen Fall sieht die Verwaltung jedenfalls Spielräume, über die in Anlage 1 aufgeführten finanziellen Verpflichtungen noch hinauszugehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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