Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/792
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiecker Brücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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15.05.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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05.06.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt wird beauftragt in der Bauausschusssitzung am 04. Juni 2012
- ein Konzept vorzulegen, wie das dauerhafte Überfahren der Wiecker Brücke durch PKW von nicht Sondernutzungsberechtigten ständig und effektiv vermieden werden kann.
- darzustellen, welche baulichen Maßnahmen hierfür zu veranlassen sind, und
- die für die notwendigen baulichen Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel konkret anzugeben und ihre Finanzierbarkeit aus dem für das Jahr 2012 beschlossenen Haushalt nachzuweisen.
Sachdarstellung
Die denkmalgeschätzte Wiecker Brücke ist ein Aushängeschild der Stadt, dessen erhalt auf jeden Fall gesichert werden muss. Die Antwort der Verwaltung auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation an der Wiecker Brücke hat gezeigt, dass die nach dem Ausbau des alten Pollers getroffene Maßnahme völlig ungeeignet ist, um den PKW-Verkehr über die Wiecker Brücke nur den Sondernutzungsberechtigten vorzubehalten. Der neu eingebaute Poller ist extrem störungsanfällig, so dass jeder Unfall stets zu seinem längeren Ausfall führt. Diese Situation ist, da in der Zeit bis zu seinem erneuten Einbau der PKW-Verkehr ungehindert über die Wiecker Brücke fahren kann, für der Belastung und damit den Erhalt der Brücke sehr schädlich und muss daher zum Erhalt der Brücke sofort geändert werden.
Die Verwaltung ist daher aufgefordert, in der Bauausschusssitzung am 04. Juni 2012 verschieden Lösungsansätze darzustellen, die die Beschränkung der Passiermöglichkeiten der Brücke wirkungsvoll und stetig auf die Sondernutzungsberechtigten bewirken, und ihre Vor- und Nachteile abzuwägen sowie ihre Finanzierbarkeit nachzuweisen. Dabei ist davon auszugehen, dass die bisher gefundene Lösung sich als unbrauchbar erwiesen hat. Neue Lösungsansätze sollen selbstverständlich auch Konzepte enthalten, wie in Zeiten des dann hoffentlich nicht mehr eintretenden, aber denkbaren Ausfalls, die durch die Sondernutzungssatzung vorgeschriebene Beschränkung zur Nutzung der Brücke weiter gewährleistet werden kann.
