Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die „Leitlinien zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen“ werden um ökologische Kriterien erweitert, die die Auswirkungen der Baumaßnahme/ des Bauwerkes in Planung, Ausführung und Betrieb auf die Artenvielfalt und das Stadtklima erfassen und berücksichtigen.

 

 


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Sachdarstellung

Die Stadt hat inzwischen eine große und weiter zunehmende Bedeutung für die Artenvielfalt und für das Stadtklima. Das betrifft insbesondere natürlich ihre Bauwerke und Grundstücke.

Dieser Aspekt ist in den vorliegenden Leitlinien noch nicht adäquat heraus gearbeitet. Daher sollen die Leitlinien dahingehend erweitert werden. Diese Erweiterung soll nicht als Schnellschuss erfolgen, sondern im Verlauf des nächsten Jahres. Beschlusskontrolle ist daher der Herbst 2013.

 

Unter ökologischen Kriterien sind alle Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt durch Baumaßnahmen in all ihren Stadien zu verstehen.

Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen können schon bei der Planung vermieden werden. In der Planung sollten ökologische Nischen vorgesehen bzw. ermöglicht werden, z.B.: Nistmöglichkeiten für Vögel (z.B.: Schwalben, Mauersegler, Eulen), Fledermausquartiere, Insektenschutz. Es sollte eine Verringerung von Versiegelungen und Belastungen durch Giftstoffe angestrebt und Bodenverdichtungen durch geschickte Baustelleneinrichtung vermieden werden.

Es können außerdem zusätzliche Grünbereiche (Fassenden, Dächer), Wiese statt Rasen, Trockenmauern statt Mauerwerk, Pflanzen statt Begrenzungsbauten, Wasserspiele als Biotope, Anpflanzungen heimische Sträucher und Bäume geplant werden. Weiter können Todesfallen für Tiere vermieden werden, z.B. für Vögel unerkennbare Glas- und Fensterflächen, offene Fallrohre (Vögel, Jungvögel), glatte Kellerschächte (Insekten, Lurche).

 

Bei der Bauausführung sind Belastungen für die Pflanzen- und Tierwelt in räumlicher und zeitlicher Ausdehnung zu begrenzen, z.B.: Sicherung bestehender Pflanzungen, Mutterbodenschutz, Vermeiden großräumiger Bodenverdichtung, Brutzeiten beachten.

 

Im Betrieb sollten die angelegten ökologisch wirksamen Maßnahmen bekannt sein und berücksichtigt werden, z.B.: kein Verbau/Verstellen von Nistmöglichkeiten, Wiese nicht unvermittelt alle drei Wochen mähen, Ersatz von einheimischen Sträuchern durch andere.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.05.2012 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt