Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/794
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 62 -An den Wurthen -; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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15.05.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 – An den Wurthen – wie folgt:
- Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf (3. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (siehe Entwurf 2. Durchgang) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 – An den Wurthen – und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung
Siehe Beschlussvorlage 05/608 vom 09.08.2011: 2. Durchgang Bebauungsplan Nr. 62 – An den Wurthen
Anlagen: |
1 - Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen - ; Entwurf (2. Durchgang)
2 – Begründung mit Umweltbericht
Anlage 1 - Auszug aus dem Bericht zur Baugrundvorerkundung vom 07.12.2005
Anlage 1.1 - Lageplan Unterkante Auffüllung
Anlage 1.2 - Lageplan Mächtigkeit des nicht ausreichend tragfähigen
Baugrundes
Anlage 2 - Auszug aus dem Schallgutachten 092N/2011
Anlage 2.1 - Lageplan
Anlage 2.2 - Beurteilungspegel
Anlage 3 - Grünordnungsplan (Stand Juli 2011)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 4
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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126,6 kB
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2
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öffentlich
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5,2 MB
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