Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplanes 2012 des Eigenbetriebes Abwasserwerk Greifswald die Änderung des Investitionsplanes gemäß Anlage.

 


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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 12.12.2011 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserwerk Greifswald für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen.

Die geplante Aufnahme von Krediten in Höhe von 6.500.000 EUR zur Finanzierung der Investitionen wurde im Mai 2012 durch das Innenministerium genehmigt.

 

Der bestätigte Wirtschaftsplan beinhaltet Investitionen von insgesamt 7.694.000 EUR. Die wesentlichen Investitionen sind einzeln veranschlagt und in den Investitionsübersichten und im Vorbericht ausführlich dargestellt worden.

Die geplanten Investitionsmaßnahmen

 Schmutz- und Regenwasser Herrenhufen in Höhe von 600 T€

 Schmutz- und Regenwasser Heinrich-Heine-Straße in Höhe von 500 T€ werden in diesem Jahr nicht mehr realisiert.

 

Folgende Maßnahmen sollen deshalb in 2012 begonnen bzw. realisiert werden.

 

  1. Austausch BHKW im Klärwerk Ladebow in Höhe von 775 TEUR

Diese Maßnahme war in der Mehrjahresplanung als weiterer Abschnitt im Rahmen der Klärwerksoptimierung für 2012 und 2013 geplant. Die dem Investitionsplan zu Grunde liegende Kostenschätzung ist von 500T€ ausgegangen, für die Weiterführung der Maßnahme waren in 2013 300T€ eingeplant.

Mit der weiteren Entwurfsplanung wurden die getroffenen Kostenschätzungen anhand vergleichbarer Angebote bzw. Abfragen konkretisiert. Durch die Ausschreibung ergaben sich für den Austausch der BHKW Kosten in Höhe von 775T€. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben.

 

Auf Grund der Schnittmengen mit der bereits beauftragten Erneuerung der elektrotechnischen Steuerung ist ein in Teilen paralleles Arbeiten sowie ein nahtloser Übergang zum Austausch der BHKW möglich. Diese Vorgehensweise ist wegen der dadurch gewonnen Zeitersparnis betrieblich sehr sinnvoll. Daher soll der Austausch der BHKW wie vorgesehen in 2012 beauftragt und baulich umgesetzt werden. Der Abschluss der Maßnahme Energieoptimierung Klärwerk kann dann Anfang 2013 erfolgen.

 

  1. Radlader Klärwerk in Höhe von 40 TEUR

Der Radlader des Klärwerks wurde mit Inbetriebnahme des Klärwerks im Jahr 1994 von dem dort tätigen Tiefbauunternehmen gebraucht gekauft und fast jeden Tag benötigt.

Die wichtigsten Einsätze sind:

  • Transport des Sandcontainers zum Sandlager
  • Winterdienst
  • Straßenreinigung
  • Transport von Pumpen und schwerem Gerät

In der Vergangenheit mussten bei Reparaturen, so auch in diesem Jahr wieder, Ersatzradlader gemietet werden. Die Kosten für die Reparaturen sind hoch und wegen fehlender Ersatzteile kaum noch möglich. Die zu erwartenden Reparaturkosten und die Gerätemiete sind nicht mehr wirtschaftlich.

Daher soll der Neukauf eines Radladers zu einem Preis von 40 T€ erfolgen.

 

  1. Notstromversorgung Pumpwerke in Höhe von 40 TEUR

Das Abwasserwerk ist gegenwärtig nicht in der Lage, mit eigenen Mitteln eine Notstromversorgung der Pumpwerke zu gewährleisten. Das Notstromaggregat (NSA) der Wasserwerke Greifswald GmbH steht bei einem großflächigen Stromausfall nicht zur Verfügung, weil dann das NSA für die Druckerhöhungsstation in der Heinestraße benötigt wird. Das Notstromversorgungskonzept des Abwasserwerkes sieht für das Pumpwerk Marienstraße eine stationäre Notstromversorgung vor, für die anderen Großpumpwerke soll ein mobiles NSA mit einer Leistung von 150 kVA und für die Schachtpumpwerke drei NSA mit je 50 kVA einen Notbetrieb gewährleisten.

Die Planung für die stationäre Notstromversorgung des PW Marienstraße wird in diesem Jahr beauftragt. Die bauliche Realisierung soll in den nächsten Jahren erfolgen.

Die Kosten für das 150 kVA Aggregat liegen bei 40 TE.

 

  1. Sanierung der Schmutz und Regenkanäle in Höhe von 150TEUR

 

Die Sanierung der schadhaften Abwasserkanäle ist eine fortlaufende Aufgabe, in diesem Jahr ist das Budget für Sanierungsmaßnahmen bereits ausgeschöpft. Wir schlagen daher vor 150T€ für die Sanierung beschädigter Kanäle zu verwenden.

 

 

Der Investitionsplan mit den geänderten Positionen ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussfassung durch die Bürgerschaft

Gemäß § 14 Abs. 7 der Eigenbetriebsverordnung und entsprechendem Erlass des Innenministeriums ist mit Hinweis auf § 48 der Kommunalverfassung M-V ein Nachtragswirtschaftsplan aufzustellen und durch die Bürgerschaft zu beschließen, wenn „neue Investitionsauszahlungen (außer für geringfügige Zahlungen bei unabweisbaren Maßnahmen) geleistet werden sollen.“

 

Der Werkausschuss hat am 20.06.2012 die Durchführung der Maßnahmen empfohlen.

 

 

 

 

 

Anlage:  Investitionsplan 2012

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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03.09.2012 - Hauptausschuss (HA)

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17.09.2012 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich