Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/848
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2012
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
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Beratung
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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15.11.2012
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
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Beratung
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens macht es erforderlich, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz (Anlage 1) aufzustellen.
Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahr 2012 ist erstmals eine Eröffnungsbilanz, gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V), aufzustellen.
Hiefür war es erforderlich, das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden der Stadt zu erfassen und zu bewerten.
Gemäß § 3 KomDoppikEG M-V ist die Eröffnungsbilanz um einen Anhang (Anlage 2) zu ergänzen. Der Anhang enthält im Wesentlichen die Erläuterungen zu Methoden über die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt. Im Anhang wird ebenfalls auf die ausgeübten Wahlrechte hingewiesen.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind, entsprechend § 11 Abs. 1 KomDoppikEG M-V, so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten doppischen Haushaltsjahres durch die Bürgerschaft festgestellt werden können.
Die Bilanz und der Anhang der Eröffnungsbilanz sind im Rahmen der örtlichen Prüfung analog § 3a KPG M-V zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsaus-schuss haben hierzu einen Prüfbericht und abschließenden Prüfungsvermerk (Anlage 3 und 4) verfasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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59,9 kB
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