Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/826
Grunddaten
- Betreff:
-
Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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21.08.2012
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Gestoppt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2012
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Gestoppt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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28.08.2012
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, beim Innenministerium M-V die Inkommunalisierung der gemeindefreien Wasserfläche in der Gemarkung Wieck, Flur 1, Flurstück 194 und Eldena, Flur 4, Flurstück 58 auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V, § 11 zu beantragen (Lage und Fläche siehe Anlage)
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit dem Bau der Sturmflutschutzanlagen für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) wurde im Planfeststellungsbeschluss vom 17.11.2006 im Rahmen der TÖB-Beteiligung unter Punkt 3.2.1.2.1. d.1 festgestellt, dass „die Kinder- und Jugendausbildung sowie das studentische Segeln außerhalb des Wiecker Hafens angesiedelt werden müsse. Als Standort dafür sei der Bereich vor dem Sperrwerk an der Südmole vorgesehen.“ … Der Ausgleich bezüglich des Kinder- und Jugendsegelns ist in der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Greifswald und dem Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das StAUN Ueckermünde vom 25.11.2004, abschließend geregelt.
Infolge der vorgenannten Vereinbarung wurde im Auftrag der UHGW bei Kostenlast des Landes M-V eine Uferbefestigung errichtet, die allerdings die letzten beiden Eiswinter nicht schadlos überstanden hat. Daraufhin wurde im Auftrag der UHGW eine Planung erstellt, die eine langfristige, schadensfreie Nutzung des Standortes für den bezeichneten Zweck ermöglicht. Die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund wurde mit Nachtrag vom 02.08.2010 zur Urkunde vom 28.03.2007 erteilt.
Für 2012 ist die Fortführung des Vorhabens mit der Errichtung eines seeseitigen Schutzbauwerkes geplant, welches sich aber teilweise außerhalb des Hoheitsgebietes der UHGW befindet. Vor Beginn der Arbeiten außerhalb des Stadtgebietes ist die Inkommunalisierung der bezeichneten gemeindefreien Wasserflächen zwingend erforderlich.
Auf Grund der Situation, dass das bauzeitliche Behelfsfahrwasser im Baustellenbereich nur 11 m breit ist; später wird die Durchfahrt 21 m breit sein, besteht dringender Handlungsbedarf. Bisher kam es nur zu Sach- und keinen Personenschäden im Bereich der Durchfahrt.
