Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/828
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Möglichkeit der Verlegung der Bushaltestelle „Wieck Brücke“ (Nähe neuer Brückenhof)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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21.08.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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28.08.2012
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.09.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es verkehrsrechtlich und verkehrstechnisch möglich ist, die Bushaltestelle „Wieck Brücke“ direkt vor dem Wiecker Brückenhof auf die gegenüberliegende Seite zu verlegen. Sofern dies zu bejahen ist, wird gebeten mitzuteilen, welcher Kostenaufwand diesbezüglich notwendig ist.
Sachdarstellung
Im neuen Wiecker Brückenhof eröffnen zeitnah verschiedene Gewerbeobjekte u.a. ein Eiscafe und ein weiteres Restaurant. Bereits eröffnet hat ein Frisör. Unmittelbar vor den beiden vorderen Gebäuden des Wiecker Brückenhofes befindet sich eine Bushaltestelle. Die Stadtbusse halten genau vor den jeweiligen für den Besucherverkehr vorgehaltenen Terrassen der beiden geplanten Restaurants.
Eine erhebliche Belästigung der Besucher ist zu erwarten durch die an- und abfahrenden Busse und die sich daraus ergebenden Lärm-, Staub- und Rußemissionen. (Die Abgase würden direkt auf die Besucher geblasen werden). Die Terrassen werden etwa 60 – 80 Plätze vorhalten. Um die notwendige Akzeptanz des neuen Wiecker Brückenhofes bei den Besuchern und Touristen zu erhöhen, Beschwerden bei der Stadtverwaltung/Stadtwerken wegen der Belästigung zu vermeiden, wäre zu prüfen, ob nicht die Bushaltestelle auf die gegenüberliegende Seite oder in die Nähe des Parkplatzes in Wieck verlegt werden kann, um die Beeinträchtigungen zu verhindern.
Darüber hinaus parken die Busse (teilweise mehrere gleichzeitig) mit laufendem Motor vor dem Brückenhof, so dass es bereits zu ersten Beschwerden gekommen ist.
Ob und inwieweit dies verkehrsrechtlich und technisch zulässig ist, möge die Stadtverwaltung prüfen und den Kostenaufwand darstellen. Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit den Stadtwerken Greifswald vorzunehmen.
