Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/857
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiedereinführung der Umzugsbeihilfe für Auszubildende und Studenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Gestoppt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2012
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die Landesregierung hat für die Universitäten im Land eine „Wohnsitzprämie“ eingeführt. Die „Wohnsitzprämie ist vom Parlament als Zuweisung an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gedacht. Danach erhalten die Hochschulen, sofern die Ummeldungsquote (Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Greifswald) der Neuimmatrikulierten mit erworbener Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb von MV von 50 % überschritten wird, Prämien, und zwar genau für jeden Studenten oberhalb der 50 %. Diese Prämie beträgt für jeden neuimmatrikulierten Studenten jährlich - für maximal vier Jahre - 1.000 €. Die Prämie erhält die Hochschule mit der Maßgabe, mindestens 75 % der generierten Einnahmen für die unmittelbare Verbesserung der Lernbedingungen der
Studierenden einzusetzen (Ausstattung und Öffnungszeiten der Bibliotheken, Lehraufträge, Tutorien usw.)
Im Juni dieses Jahres hat der Landtag im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes 2012/2013 unter Artikel 6 das Landeshochschulgesetz in * 7 wie folgt geändert:
Neuer Absatz 2
"Die Hochschulen sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt, von den Meldebehörden unter Berücksichtigung von * 31 des Landesmeldegesetzes Angaben zum gegenwärtigen Wohnsitz mit Hauptwohnung der bei ihnen eingeschriebenen Studierenden mit einer außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern erworbenen Hochschulzugangsberechtigung abzufordern. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Prüfzwecken im Rahmen von Zuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen."
Nun sind die Hochschulen zum Wintersemester 2012/2013 in die Lage versetzt worden, das Verfahren zur Wohnsitzprämie durchzuführen.
Die Ernst-Moritz Arndt Universität ist von großer Bedeutung für die Hansestadt Greifswald. Mit der Wiedereinführung der Umzugshilfe kann die Stadt Greifswald der Universität helfen, die geforderten 50 % der Anmeldungen zu erreichen. Die Hansestadt Greifswald profitiert sehr stark von der Universität. Durch die Universität kommen jedes Jahr viele junge Menschen in unserer Hansestadt. Eine Vielzahl der Studenten bleibt auch nach dem Studium in der Region. Des Weiteren konnte mit Hilfe der Wohnsitzprämie, die im Jahr 2005 eingeführt worden ist, die Einwohnerzahl von Greifswald konstant gehalten werden.
Durch die Kreisgebietsreform bekommt die Stadt nicht mehr die gleiche Schlüsselzuweisung vom Land für jeden gemeldeten Einwohner mit Erstwohnsitz, daher würde im Frühjahr die Aussetzung der Umzugshilfe beschlossen. Nun soll geprüft werden, in welche Höhe, wieder eine Umzugshilfe eingeführt werden kann.
