Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/865
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweisung eines EFRE-Fördergebietes im Rahmen der Maßnahme "Umgestaltung der historischen Wallanlagen im Bereich des Schießwalls"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
17.09.2012
|
Sachdarstellung
Begründung
Die Besucher- und Übernachtungszahlen belegen, dass die Universitäts- und Hansestadt in den letzten Jahren deutlich bekannter geworden ist. Einen Höhepunkt der Stadtführungen stellt der Rundgang auf geschichtlichen Pfaden der Wallanlage um die Innenstadt dar. Bei der Wallanlage handelt es sich um ein historisch gewachsenes Bodendenkmal und Denkmal der Grün- und Gartengestaltung des 18. und 19. Jahrhunderts, welches zu erhalten und – besonders im Bereich des Schießwalls – wieder zu reaktivieren gilt. Die Innenstadt mit ihrer Funktion als Tourismus-, Wirtschafts-, Lehr- und Wohnstandort wird nachhaltig gestärkt und regional als auch überregional aufgewertet.
Es wird beabsichtigt, die ursprüngliche Allee-Struktur des städtebaulich besonderen Grünzuges um die Innenstadt wieder herzustellen und somit qualitativ hochwertige Erholungs- und Grünflächen mit Naherholungscharakter für Greifswalder und ihre Besucher zu schaffen und dem Ruf einer familien- und behindertenfreundlichen Stadt gerecht zu bleiben.
Die Vergrößerung und Vernetzung der Grün- und Parkanlagen ist als Entwicklungsziel im ISEK des Gebietes „Innenstadt und Fleischervorstadt“ formuliert. Dieses Ziel wird mit der Umgestalt-ung des „Schießwalls“ umgesetzt. Durch die Schaffung einer Wegebeziehung und unmittelbarer Anbindung des Schießwalls an den Museumshafen ist es auch „Schiffsreisenden“ möglich, die Eindrücke der historischen Greifswalder Wallanlage aufzunehmen.
Es ist vorgesehen, die erforderlichen Erschließungs- und Umgestaltungsmaßnahmen mit Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sowie Mitteln aus der Städtebauförderung zu finanzieren. Die Grundlage hierfür ist der Beschluss zur Ausweisung eines Fördergebietes.
Da sich die Erschließungsmaßnahme „Schießwall“ der historischen Wallanlage überwiegend außerhalb des Sanierungsgebietes „Innenstadt und Fleischervorstadt“ befindet, bedarf es der Ausweisung eines Fördergebietes, insbesondere eines EFRE-Fördergebietes, siehe beiliegen-dem Lageplan. Das EFRE-Fördergebiet „Schießwall/Hansering“ hat eine Größe von 6,75 ha.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
317,5 kB
|
