Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/877
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsgeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.09.2012
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Sachdarstellung
Die Mitglieder der Bürgerschaft sind gemäß § 23 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Die Mitglieder der Bürgerschaft dürfen ohne Genehmigung der Bürgerschaft weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Wer als Mitglied der Bürgerschaft seine Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 23 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verletzt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Über die Verhängung entscheidet die Bürgerschaft, § 172 Abs.1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Egbert Liskow hat in dem Parteiausschlussverfahren gegen Herrn Prof. Dr. Hardtke gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit verstoßen, in dem er Beschlussvorlagen und Protokolle aus dem nichtöffentlichen Teilen von Gremiensitzungen weitergegeben hat. Er hat diese Verstöße selbst eingeräumt. Die Höhe des Ordnungsgeldes orientiert sich an seiner Stellung als Bürgerschaftspräsident.
