Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

 

 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe die Umzugshilfe erneut eingeführt werden kann.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Landesregierung hat für die Universitäten im Land eine „Wohnsitzprämie“ eingeführt. Die „Wohnsitzprämie ist vom Parlament als Zuweisung an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gedacht. Danach erhalten die Hochschulen, sofern die Ummeldequote (Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Greifswald) der Neuimmatrikulierten mit erworbener Hochschulzugangsberechtigung (HZB) außerhalb von MV von 50 % überschritten wird, Prämien, und zwar genau für jeden Studenten oberhalb der 50 %. Diese Prämie beträgt für jeden neuimmatrikulierten Studenten jährlich - für maximal vier Jahre - 1.000 €. Die Prämie erhält die Hochschule mit der Maßgabe, mindestens 75 % der generierten Einnahmen für die unmittelbare Verbesserung der Lernbedingungen der

Studierenden einzusetzen (Ausstattung und Öffnungszeiten der Bibliotheken, Lehraufträge, Tutorien usw.)

 

Die Ernst-Moritz Arndt Universität ist von großer Bedeutung für die Hansestadt Greifswald. Mit der Wiedereinführung der Umzugshilfe kann die Stadt Greifswald der Universität helfen, die geforderten 50 % der Anmeldungen zu erreichen. Die Hansestadt Greifswald profitiert sehr stark von der Universität. Durch die Universität kommen jedes Jahr viele junge Menschen in unserer Hansestadt. Eine Vielzahl der Studenten bleibt auch nach dem Studium in der Region. Des Weiteren konnte mit Hilfe der Wohnsitzprämie, die im Jahr 2005 eingeführt worden ist, die Einwohnerzahl von Greifswald konstant gehalten werden.

Durch die Kreisgebietsreform bekommt die Stadt nicht mehr die gleiche Schlüsselzuweisung vom Land für jeden gemeldeten Einwohner mit Erstwohnsitz, daher würde im Frühjahr die Aussetzung der Umzugsbeihilfe beschlossen. Nun soll geprüft werden, in welcher Höhe wieder eine Umzugshilfe eingeführt werden kann.

 

 

 

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Beschlüsse

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08.10.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - Anhörung erfolgt

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10.10.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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15.10.2012 - Hauptausschuss (HA)

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29.10.2012 - Bürgerschaft (BS)

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10.12.2012 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen