Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/898
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.10.2012
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Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 05.11.2007 wurden eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in ihr Ehrenamt gewählt. Die laufende Amtszeit endet am 19.03.2013.
Gemäß § 3 des Landesschiedsstellengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Ablauf der o. g. Amtszeit eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.
Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, wurde es im Greifswalder Stadtblatt (Nr. 11/2012, S. 4) und in der Tagespresse ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde die amtierenden Schiedspersonen, Herr Graf und Frau Tengler, hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Wiederwahl befragt.
Insgesamt bewarben sich 5 interessierte Bürger/innen für das Ehrenamt der Schiedsperson (siehe Anlage 1).
Entsprechend § 4 i. V. m. § 7 SchStG M-V sind die Bewerber/innen durch die Abteilung Recht auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist
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gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
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gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
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gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
- wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.
Von den Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich die Abteilung Recht zur Überprüfung der durch die Bewerber gemachten Angaben auch der Mitteilungen gemäß Nummer 12a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient.
Die Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS) ist, wie in den Verwaltungsvorschriften zum Landes-Schiedsstellengesetz vom 28.03.2002 in § 3 Pkt. 3.2. festgelegt, zur Vorgehensweise in Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter angehört worden.
Die Bewerber, deren Angaben in der Anlage 1 zusammengetragen wurden, sind nach abgeschlossener Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in die Abteilung Recht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. Die Bezirksvereinigung Stralsund des BDS war zu diesen Gesprächen geladen, konnte aber nicht teilnehmen. Vorbereitet und durchgeführt wurden die Gespräche von Frau Schlegel, Leiterin der Abteilung Recht, Herrn Bauer, Referent des Oberbürgermeisters, und Frau Lanske, verantwortliche Mitarbeiterin in der Abteilung Recht für die Betreuung der Schiedspersonen. Die Bewerber wurden im Rahmen der Gespräche aufgefordert, sich vorzustellen und ihre Bewerbung zu begründen. Anschließend ist ihnen eine Fallkonstruktion geschildert worden, mit welcher sie sich auseinandersetzen sollten. Auf der Grundlage dieser Ausführungen sind die Bewerbungen nach anliegender Tabelle bewertet worden (Anlage 2 – Mustertabelle).
In Auswertung der Gespräche mit allen Bewerbern stellten sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden
Herr Hans-Jürgen Graf
und
Herr Prof. Dr. Uwe Feiste
als die für die zu besetzenden Ehrenämter zu favorisierenden Bewerber dar.
Begründet wird dieser Eindruck zum einen damit, dass Herr Hans-Jürgen Graf auf Grund seiner 15-jährigen engagierten Tätigkeit in der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifwald über umfangreiche Erfahrungen zum Führen einer Schiedsstelle verfügt. Die zwar nicht zwingend erforderliche Vorbildung liegt hier durch die absolvierten umfangreichen Schulungen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bereits vor. Herr Graf arbeitet darüber hinaus seit 10 Jahren als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Stralsund des BDS. Herr Graf, der in dem o. g. Gespräch eine überzeugende Darstellung seiner Tätigkeit und eine kooperative Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Schiedsperson und der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Ausdruck brachte, überzeugte auch durch sein sachliches und angenehmes Auftreten. Er versteht das Schiedsamt zwischenzeitlich als Teil seiner Lebensaufgabe.
Herr Prof. Dr. Uwe Feiste überzeugte durch seine ausgeglichene souveräne Persönlichkeit. Auf Grund seiner umfangreichen Lebenserfahrung scheint er gegenüber den weiteren Bewerbern in besonderem Maße in der Lage zu sein, im Streitfall vermittelnd aufzutreten. Herr Prof. Dr. Feiste zeigte sich motiviert und engagiert, seine als Pensionär gewonnene Freizeit mit ehrenamtlicher Arbeit auszugestalten.
Herr Prof. Uwe Feiste zog am Tag der Bürgerschaftssitzung seine Bereitschaft zurück.
Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen:
Herrn Hans-Jürgen Graf als Schiedsperson
zu wählen.
Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Bewertungsbögen, liegen bei Bedarf in der Abteilung Recht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.
Anlage 1
Vorschlagsliste Neuwahl der Schiedsperson und Stellvertretenden Schiedsperson für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 2007
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Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift |
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Bewerbungsgründe |
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1. |
Prof. Dr. Feiste, Uwe geb. am 11.01.1947 Wielandstraße 7, 17489 Greifswald |
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im Ruhestand einen Teil seiner Freizeit mit ehrenamtlicher Arbeit ausgestalten möchte auch im Alter „nützlich“ sein |
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2. |
Graf, Hans-Jürgen geb. am 15.02.1952 Kornblumenweg 8, 17491 Greifswald |
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stellt sich als amtierende Schiedsperson weiter zur Verfügung (übt dieses Amt seit 1997 aus) das Bedürfnis, anderen Menschen zu helfen, Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung auch tätig als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (seit 10 Jahren) |
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3. |
Konitzer, Christin geb. am 20.07.1982 Heinrich-von-Kleist-Straße 14, 17489 Greifswald |
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soziales Engagement vergrößern Kenntnisse, Erfahrungen erweitern und sozial nutzen neue Tätigkeitsfelder entdecken und Erfahrungen in der Praxis sammeln berufliche Erfahrungen sozial nutzen |
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4. |
Knospe, Kathleen geb. am 01.07.1977 Loitzer Landstraße 52, 17491 Greifswald |
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persönliches Engagement für ehrenamtliche Tätigkeiten (auch als Schöffin tätig) Hilfestellung für Bürger ohne kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung |
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5. |
Patzke, Chris geb. am 07.12.1965 Puschkinring 14, 17491 Greifswald |
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möchte anderen Menschen helfen Abwechslung zur jetzigen Tätigkeit |
Anlage 2
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister – I –
Abteilung Recht – 01.1 –
Vermerk zum Vorstellungsgespräch
zur Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
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Wohnanschrift:
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sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
ungenügend |
Auftreten allgemein
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Erfahrung im Umgang mit Menschen verschiedenster Bereiche u.ä. |
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Kontaktfähigkeit, kooperativer „Arbeitsstil“ |
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Motivation, kreatives Potential, Organisationstalent, Einsatzbereitschaft |
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Ausdrucksform, sprachliche Sicherheit |
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Qualität d. Gesprächsführung, Durchsetzungsvermögen |
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Konfliktmanagement
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Bemerkungen:
