Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/900
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebietsänderungsvertrag Wackerow
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.10.2012
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Sachdarstellung
Bereits im Jahr 2002 hatte die Bürgerschaft beschlossen, „… entsprechend dem an sie herangetragenen Wunsch mit der Gemeinde Wackerow Verhandlungen über Gebietsänderungen“ aufzunehmen (B483-31/02). Dieser Beschluss wurde 2003 durch die Bürgerschaft bekräftigt (B595-40/03), jedoch wurden die bereits begonnenen Verhandlungen zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Gemeinde Wackerow aufgrund der Pläne der Landesregierung für eine umfassende Gebietsreform nicht weiter verfolgt.
Mit Beginn des Jahres 2010 hatte die Gemeindevertretung Wackerow das Thema einer Fusion mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut aufgegriffen und in den Gremien der Gemeinde diskutiert. Dabei haben sich alle Ausschüsse der Gemeinde zu einem Zusammenschluss mit Greifswald bekannt. Auf einer im März 2010 durchgeführten Bürgerversammlung in der Gemeinde Wackerow wurden Anregungen und Hinweise zu einem Zusammengehen mit Greifswald genannt, ein Zusammengehen mit Greifswald jedoch nicht in Frage gestellt.
Mit Beschluss vom 31.03.2010 hatte die Gemeindevertretung Wackerow mit 8 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme den Beschluss gefasst, „einen Gebietsänderungsvertrag mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erarbeiten“. Mit Beschluss Nr. B149-07/10 bekräftigt die Universitäts- und Hansestadt am 17.05.2010 ihren Willen zur Erarbeitung eines Gebietsänderungsvertrages mit der Gemeinde Wackerow.
Mit Beschluss vom 26.09.2012 hat nunmehr die Gemeindevertretung Wackerow den beiliegenden Gebietsänderungsvertrag im Entwurf beschlossen, um diesen in geeigneter Form den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wackerow zur Anhörung und Stellungnahme zu geben.
Nach § 11 Abs. 1 KV M-V kann das Gemeindegebiet aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden. Die Eingemeindung der Gemeinde Wackerow in das Gemeindegebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald begründet sich im öffentlichen Wohl.
Die Gemeinde Wackerow gehört historisch zu Greifswald. Bis zum Jahr 1341 gehörte die Gemeinde Wackerow zum Kloster Eldena, welches den Ort danach an die Stadt Greifswald verkaufte. Nach mehrfachen Zerstörungen hat die Stadt Greifswald Wackerow stets wieder aufgebaut. Beinahe 600 Jahre gehörte Wackerow vollständig zu Greifswald. Die wesentlichen für Wackerow zuständigen Verwaltungsbehörden befanden sich bis zur Deutschen Einheit in Greifswald. Erst die 1990 entstandenen administrativen Grenzen unterbrachen die gewachsene Verflechtung zwischen Wackerow und Greifswald.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wackerow fühlen sich weiterhin eng mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verbunden. Viele von ihnen lebten ursprünglich in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die meisten von ihnen sind bis heute in Greifswald beruflich tätig. Das Abwandern von Greifswald nach Wackerow war vielmals darin begründet, dass dort entsprechendes Bauland kurzfristig zur Verfügung stand. Das dort erworbene Bauland stand vormals oft im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehören weiterhin erhebliche Grundflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Wackerow.
Die Westumgehung verbindet neben der Brücke über den Ryck die Gemeinde Wackerow mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und kennzeichnet den infrastrukturellen Verbund beider Kommunen. Sie bildet eine großräumige Verknüpfung der beiden Gemeindegebiete.
Der Zusammenschluss beider Gemeinden verbessert deren Leistungsfähigkeit und entlastet gleichzeitig das Amt Landhagen und den Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Die meisten Wackerower haben einen erheblichen Teil ihres Lebensmittelpunktes in Greifswald. So pendelt die Mehrzahl täglich zu ihrer in Greifswald sich befindenden Arbeitstelle. Sie nutzen gleichzeitig das in Greifswald gelegene Bildungs-, Kultur- und Sportangebot sowie den Einzelhandel und Dienstleistungssektor. Diese Bedürfnisse kann die Gemeinde Wackerow aus eigenen Selbstverwaltungsmitteln nicht bedienen. Die Eingemeindung schafft hierbei die Grundlage, diesen Bedürfnissen planerisch und finanziell gerecht zu werden.
Durch die Eingemeindung kann zudem erst das gemeinsame städteplanerische Potential voll ausgeschöpft werden. Greifswald ist in den vergangenen Jahrzehnten fast ausschließlich in südlicher und östlicher Richtung gewachsen. Mit der Fusion mit der Gemeinde Wackerow erschließt sich die Stadt die Möglichkeit des Wachsens in nordwestlicher Richtung, das Stadtzentrum rückt damit auch geografisch wieder in die Mitte der Stadt.
Eine Eingemeindung bietet nicht nur ein effizienteres, sondern auch ein bürgernäheres Verwaltungshandeln. Die Wackerower können einen Teil ihrer Behördengänge bereits in Greifswald erledigen, anstatt wie bisher dafür nach Anklam fahren zu müssen. Gemeinsam stehen Wackerow und Greifswald bessere Entwicklungsmöglichkeiten zur Seite. Verwaltungskapazitäten können bürgernäher und effizienter eingesetzt und die gesetzliche Aufgabenerfüllung wirtschaftlicher gestaltet werden.
Die Gemeinde Wackerow hat derzeit einen Altfehlbetrag von ca. 2,66 Mio. Euro (Stand 31.12.2011). Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat angekündigt, diesen Altfehlbetrag in Gänze bzw. zu großen Teilen zu übernehmen. Diese Zusage wurde auf ausdrücklichen Hinweis des Innenministeriums als Vertragsklausel unter § 4 Abs. 3 des Vertrages aufgenommen.
Fusionsbedingten Kosten entstehen vor allem im Bereich der Meldebehörde. Sie betragen dort ca. 34.000 Euro für Ummeldungen und Umschreibungen sowie den Aufwand der Übertragung von Meldedaten der Einwohner.
Ein Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Wackerow dringend benötigtes Löschfahrzeug könnte durch die Abgabe eines auszusondernden Fahrzeuges der Greifswalder Berufsfeuerwehr erfolgen.
Nicht zu vernachlässigen sind die Kosten der Unterhaltung der Infrastruktur nach der Fusion. So werden künftig zusätzlich rund 19 km Straßen- und Wegenetz zu betreuen sein, was einem Kostenaufwand (Instandhaltung und AfA) von 300 bis 380 T€ entsprechen wird. Da der Flächennutzungsplan für die Gemeinde Wackerow nicht bestandskräftig ist, fallen zur Entwicklung weiterer B-Planvorhaben über die bestehenden B-Pläne (14 B-Pläne, davon 7 rechtskräftig) hinaus voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 125.000 Euro zur Vorlage eines rechtskräftigen FNP bzw. eines Entwicklungskonzeptes und eines Landschaftsplanes an.
Mit dem Amt Landhagen ist im Anschluss an den Fusionsvertrag ein Auseinandersetzungsvertrag abzuschließen, der unter anderem die Übernahme von zwei bis drei Stellen (Anteil der Gemeinde Wackerow an der Amtsverwaltung) und Fragen der Schulträgerschaft der bisher durch Wackerow gemeinsam mit Neuenkirchen betriebenen Schule regelt. Über diesen wird in den kommenden Wochen verhandelt, die Bürgerschaft wird anschließend über diesen Auseinandersetzungsvertrag zu beschließen haben.
Anlage: Vertragsentwurf
Vertrag
zur Eingemeindung
der Gemeinde Wackerow
in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Gemeinde Wackerow,
vertreten durch den Bürgermeister Manfred Hering
und den stellvertretenden Bürgermeister Karlheinz Tietze
und
die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ,
vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Arthur König
und seinen 1. Stellvertreter, Jörg Hochheim, ,
schließen
aufgrund der Beschlüsse
der Gemeindevertretung der Gemeinde Wackerow
vom …
und
der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
vom …
folgenden Vertrag:
§ 1 Eingemeindung
Die Gemeinde Wackerow mit ihren Ortsteilen Wackerow, Dreizehnhausen, Immenhorst, Jarmshagen Hof I, Jarmshagen Hof II, Jarmshagen Dorf, Jarmshagen Hof III, Jarmshagen Hof IV, Groß Kieshof, Klein Kieshof, Groß Petershagen, Klein Petershagen und Steffenshagen wird in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingemeindet.
§ 2 Ortsteil, Ortsteilvertretung, Name
- Die hinzutretende Gemeinde Wackerow bildet einen neuen Ortsteil der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Dieser besteht aus den in § 1 dieses Vertrages genannten bisherigen Ortsteilen der Gemeinde Wackerow.
- Bis zur Wahl der nächsten Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald übernimmt die Gemeindevertretung der bisherigen Gemeinde Wackerow die Aufgaben der Ortsteilvertretung.
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Bei allen wichtigen kommunalen Angelegenheiten, die die bisherigen Ortsteile betreffen, ist die Ortsteilvertretung zu beteiligen. Gemäß § 42 Abs. 2 KV M-V ist die Ortsteilvertretung über alle für die bisherigen Ortsteile wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung hat in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind. (Anlage I wichtige kommunale Angelegenheiten)
- Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bleiben die Namen der alten Ortsteile auf den Ortsschildern und in der Anschrift erhalten.
§ 3 Ortsrecht
- Mit Wirksamwerden dieses Vertrages gilt im ehemaligen Gemeindegebiet Wackerow das Ortsrecht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Abweichendes Ortsrecht soll gemäß § 11 Abs. 6 KV-DVO-MV innerhalb eines Jahres angeglichen und durch einheitliches Ortsrecht ersetzt werden, es sei denn, dass sachliche Gründe das Fortbestehen unterschiedlicher Regelungen rechtfertigen und Ausnahmen begründen.
- Die nachfolgenden Satzungen bleiben weiterhin für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wackerow bestehen und werden bis zur Neuregelung in dem durch die KVDVO M-V vorgegebenen zeitlichen Rahmen durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übernommen:
a) Hundesteuersatzung vom 25.10.2006
b) Straßenreinigungssatzung vom 15.02.1999
c) Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und
Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Ryck -Ziese“ vom 26.09.2012
d) Feuerwehrgebührensatzung vom 26.06.2002
- Darüber hinaus behalten folgende Satzungen ihren Bestand:
- Bebauungsplan Nr. 104 A, „Am Hoppenhof“ v. 15.01.1997
- Bebauungsplan Nr. 2 Dreizehnhausen v. 22.02.1992
- Bebauungsplan Nr. 101 v. 03.04.1997
- Bebauungsplan Nr. 102 v. 01.06.1995
- Bebauungsplan Nr. 104 B v. 24.08.2005 („Pommernland“)
- Bebauungsplan Nr. 103 v. 27.09.1995 (Aufstellungsbeschluss Sparkasse Vorpommern) (Wegen fehlender WE 1996 zurückgezogen)
- Außenbereichssatzung Immenhorst v. 29.08.1996
- Bebauungsplan Nr. 105 „Golfpark Greifswald“ v. 22.09.2004
- Flächennutzungsplan v. 2002
- Außenbereichssatzung Jarmshagen Hof II v. 27.01.2010
- Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Steffenshagen v. 11.06.2008
§ 4 Rechtsnachfolge
1. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt mit Wirksamkeit dieses Vertrages in die Rechte und Pflichten der Gemeinde Wackerow ein.
(Anlage II: Verträge, Mitgliedschaften u. a.)
- Die am 30.06.2013 bestehenden Arbeitsverträge der Beschäftigten der Gemeinde Wackerow werden von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald übernommen.
3. Die Gemeinde Wackerow hat einen Altfehlbetrag in Höhe von 2,66 Mio. €. Dieser Altfehlbetrag wird durch eine Sonderbedarfszuweisung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages ausgeglichen.
4. Die partnerschaftlichen Verbindungen der Gemeinde Wackerow zu der polnischen Gemeinde Chociwel werden unter maßgeblicher Beteiligung der künftigen Ortsteilvertretung gepflegt.
§ 5 Einrichtungen
- Das Gemeindezentrum im alten Dorf Wackerow wird Stadtteilzentrum und Bürgerbüro und dient den Zusammenkünften der Ortsteilvertretung.
- Das Freizeit- und Erlebnis-Zentrum (FEZ) in Groß Petershagen wird weiterhin
für die Kultur- und Vereinsarbeit genutzt und steht allen Generationen offen.
- Der Technikstützpunkt im alten Dorf Wackerow bleibt bestehen. Von diesem
Zentrum aus sollen die Reinigungs- und Reparaturarbeiten (Hausmeisterdienstleistungen) sowie der Winterdienst in den 14 alten Ortsteilen, auf einer Fläche von rd. 30 km² erbracht werden..
- Die Freiwilligen Feuerwehren im alten Dorf Wackerow und Groß Petershagen
bleiben bestehen, solange die Funktion als Feuerwehren durch die freiwilligen
Mitglieder aufrechterhalten wird. Sie dienen der effektiven Gewährleistung des Brandschutzes in allen ehemaligen Ortsteilen.
- Der Fortbestand der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Einrichtungen ist vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt.
§ 6 Wohlverhaltensklausel
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der laufenden Vertragsverhandlungen Rechtsverhältnisse jeglicher Art, die Auswirkungen auf das aufzunehmende Gemeindegebiet haben, nur in gegenseitigem Einvernehmen zu schließen, abzuändern oder zu beenden.
- Die Vertragsparteien haben mit Beginn der Vertragsverhandlungen in Bezug auf das aufzunehmende Gemeindegebiet alles zu unterlassen, was zu unangemessenen und dauerhaften neuen finanziellen Belastungen für die aufnehmende Universitäts- und Hansestadt Greifswald führen kann.
§ 7 Unklarheiten bei Vertragsauslegung
Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Auslegung dieses Vertrages ist die Rechtsaufsichtsbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzubeziehen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgesehenen Regelungen derzeit oder künftig geltendem Recht widersprechen, so soll sie durch eine rechtmäßige Regelung ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien entspricht oder diesem nahekommt.
§ 9 Wirksamkeit der Gebietsänderung
Die vertragliche Gebietsänderung wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 wirksam.
Anlagen I und II – als Vertragsbestandteile
Anlage I
Wichtige kommunale Angelegenheiten:
- Planung und Begleitung von Investitionsvorhaben im Ortsteil
- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungsplänen, Satzungen u. ä. den Ortsteil betreffend
- Einrichtung, Übernahme, Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen im Ortsteil
- Ausbau, Umbau sowie Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen im ehemaligen Gemeindegebiet Wackerow
- Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde soweit es im ursprünglichen Gemeindegebiet von Wackerow gelegen ist
- Ortsteilgestaltungskonzeption
- Möglichkeit der Mitwirkung von sachkundigen Bürgern in den Ausschüssen der Bürgerschaft
Anlage II
Verträge, Mitgliedschaften usw.
- Konzessionsvertrag Stadtwerke Greifswald (Strom)
- Konzessionsvertrag Antennentechnik Lubmin
- Mitgliedschaft im Zweckverband Wasser-Abwasser (ZWAB)
- Mitgliedschaft im kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG
Ergänzend zum Vertrag:
Wunschliste:
- Unterstützung bei der Lösung des Problems der drohenden Moorerweiterung
- Klärung der Fragen der Schulträgerschaft
- ÖPNV-Thema
- Klärung der Dopplung von Straßennamen
- Übernahme der Ummeldungskosten für Ausweise usw. durch die UHGW
- Einheitliche Vorwahl für Festnetzanschlüsse
