Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzungslisten gemäß Anlage für die 2012 bewilligten

Sanierungsförderprogramme.

 

 

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 vom 28.06.2010 sind „alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, … zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Nach Mittelbewilligung des laufenden Haushaltsjahres werden die zuständigen Gremien umgehend über die zur Verfügung gestellten Fördermittel informiert. Die nun real finanzierbaren Einzelmaßnahmen werden auf Basis der Prioritätenliste festgelegt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft vorgestellt. Die Bürgerschaft beschließt das konkrete Maßnahmenpaket. “

 

Der Beschluss der Prioritätenliste ist mit der Vorlage B332-17/11 vom 04.07.2011 erfolgt.

 

Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern (MWBT) vom 16.07.2012 erfolgte die In-Aussichtstellung beantragter Mittel für das Städtebauförderprogramm 2012. Das Landesförderinstitut bewilligte die vom MWBT angekündigten Mittel mit Schreiben vom 13.08.2012.

Auf Grund der starken Mittelkürzungen durch den Bund und die Überzeichnung des Programms ist es (erwartungsgemäß) nur zu einer teilweisen Bewilligung der Anträge der

 

UHGW gekommen. Erfreulicherweise ist jedoch festzustellen, dass Greifswald trotz der Nichtgewährung von Mitteln für die Gebiete SOS Fleischervorstadt und Schönwalde I weiterhin in 3 Gesamtmaßnahmen (Innenstadt/Fleischervorstadt, Ostseeviertel-Parkseite, Schönwalde II) Mittel erhält. Zusätzlich wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Vorhaben „Umgestaltung der historischen Wallanlagen – Schießwall) eine Förderung aus dem EFRE-Programm in Aussicht gestellt.

 

Die nun zu beschließenden Umsetzungslisten orientieren sich an den Prioritätenlisten und sind auf die verfügbaren Volumina angepasst.

Die Unterteilung in jeweils vier Kategorien wird beibehalten:

 

Kategorie A:

Unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben

 

Kategorie B,

Weiterführung früherer Beschlüsse oder Planungen

 

In Kategorie C sind dann alle vorgesehenen Maßnahmen in einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Rang- und Reihenfolge für das kassenwirksam in den Jahren 2012-2016 zur Verfügung stehende Mittelvolumen dargestellt.

 

Kategorie D:

Nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft neu beantragt, eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.

 

Die Realisierung der zu beschließenden Maßnahmen ist nunmehr abhängig,

  1. von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
  2. der Bestätigung der Einzelmaßnahmen durch das Bauministerium/Landesförderinstitut gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes (so erforderlich) und
  3. von der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren (Die Aufteilung der Mittel erfolgt über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben).

 


Anlagen:

  1. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Innenstadt/Fleischervorstadt
  2. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Fleischervorstadt (Soziale Stadt)
  3. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Ostseeviertel-Parkseite
  4. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Schönwalde I
  5. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Schönwalde II
  6. Umsetzungsliste zur Mittelbewilligung Städtebauförderung 2012 Schönwalde II (Soziale Stadt)
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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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15.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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26.11.2012 - Hauptausschuss (HA)

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10.12.2012 - Bürgerschaft (BS)