Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/912
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau der Straße "An den Gewächshäusern" und Abschnittsbildung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenbaubeitragssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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07.11.2012
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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14.11.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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15.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
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Die Straße „An den Gewächshäusern“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan der Ausbaumaßnahme ausgebaut und gemäß der Straßenbaubeitragssatzung vom 25.06.2012 (SABS) abgerechnet werden.
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Der entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan als Straßenbaumaßnahme auszubauende Bereich der Straße „An den Gewächshäusern“ bildet einen Abrechnungsabschnitt.
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Die Straße „An den Gewächshäusern“ wird als Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 3 Abs. 2 der SABS für die einzelnen Teileinrichtungen anteilige Kosten in Höhe zwischen 50 und 65 v.H. aufzubringen.
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Metro Group Asset Management Service GmbH einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen. Darin soll sich das Unternehmen zur Zahlung eines Zuschusses von ca. 150.000 € - unter Anrechnung einer eventuellen Beitragsbelastung, soweit diese 50.000 € übersteigt -, zu der Straßenbaumaßnahme verpflichten. Der gewährte Zuschuss soll zunächst verwendet werden, um die notwendigen Mehrkosten wegen der besonderen Benutzung u.a. durch das genannte Unternehmen zu decken. Ein verbleibender Überschuss ist zur Reduzierung der auf die Anlieger umzulegenden Kosten zu verwenden.
- Kommt der unter Ziff. 4 genannte Vertrag bis zum 28.02.2013 nicht zustande, wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft eine Satzung für die Erhebung von besonderen Wegebeiträgen nach § 8 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern für diese Straßenausbaumaßnahme vorzulegen.
