Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss von Konzessionsverträgen mit den einzelnen Stadtwerksbetrieben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu.

 

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Sachdarstellung

Finanzierung

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

Produkt 54000000

Konzessionseinnahmen

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

Ergebnishaushalt2.686.000,00 €

 

 

 

 

2

Finanzhaushalt 3.298.500,00 €

 

 

 

 

 


Die vorhandenen Konzessionsverträge mit städtischen Versorgungsunternehmen laufen 2012 bzw. 2013 aus.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten:

 

-          Gasversorgung Greifswald GmbH zum  31.12.2012

-          Stromversorgung Greifswald GmbH zum 10.09.2013

-          Wasserwerke Greifswald GmbH zum  30.04.2013

-          Fernwärme Greifswald GmbH zum  31.12.2012

 

Die Konzessionsverträge sind notwendig zur Regelung der Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen und sichern so die Versorgung der Bevölkerung mit den jeweiligen Medien.

 

  1. Gas- und Stromversorgung
    Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.01.2012 (BGBl. I S. 74) erfolgte für die Gas- und Stromversorgung die öffentliche Bekanntmachung des Auslaufens der bisherigen Verträge und des Aufrufes, sich bei Interesse zu bewerben, im elektronischen Bundesanzeiger am 09.12.2010 mit der Bindefrist 31.07.2011. Im Verlauf dieses Interessenbekundungsverfahrens bewarben sich die Gasversorgung GmbH und die Stromversorgung Greifswald GmbH. Mit diesen Unternehmen der Stadtwerke Greifswald wurden entsprechende Konzessionsverträge ausgehandelt und sind in der Anlage dieser Beschlussvorlage enthalten.
     
  2. Wasserversorgung
    Gemäß Kommunalverfassung M/V, § 2 und dem Landeswassergesetz M/V § 43, ist die Stadt Greifswald im Zuge der Daseinsvorsorge verpflichtet, für die Einwohner die Wasserversorgung zu sichern. Die Stadt Greifswald bedient sich hier den formal privatisierten Wasserwerken Greifswald GmbH der Stadtwerke Greifswald. Die Versorgung ist im eigenen Wirkungskreis der Kommune zu organisieren.
    Entsprechende Verhandlungen sind geführt worden. Der Konzessionsvertrag, der den Maßstäben der Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) vom 27.02.1943 entspricht, liegt als Anlage dieser Beschlussvorlage bei.
     
  3. Fernwärme
    Aus Gründen der Daseinsvorsorge und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit soll die Fernwärme Greifswald GmbH weiter für die Einwohner der Stadt Greifswald die Versorgung mit Fernwärme gewährleisten. Die Stadt Greifswald bedient sich hier auch weiterhin des städtischen Unternehmens Fernwärme Greifswald GmbH der Stadtwerke Greifswald.
    Der entsprechende Konzessionsvertrag ist ausgehandelt und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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15.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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26.11.2012 - Hauptausschuss (HA)

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10.12.2012 - Bürgerschaft (BS)