Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/913
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses Nr. B 377-19/11vom 26.09.2011 zum Bau der Erschließungsanlage - Verlängerung der Straße "An den Gewächshäusern" - und die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme nach der Erschließungsbeitragssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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14.11.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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15.11.2012
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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07.11.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
der Beschluss Nr. B 377-19/11 vom 26.09.2011 zum Bau der Erschließungsanlage - Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ – wird dahingehend geändert, dass die Straße „An den Gewächshäusern“ auch in dem im anliegenden Übersichtsplan schraffiert gekennzeichneten Bereich als Erschließungsmaßnahme ausgebaut und abgerechnet werden soll.
Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.60000 352 … |
Erschließungsbeiträge An den Gewächshäusern |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
370.000,00 € |
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Sachdarstellung/ Begründung |
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2011 den Beschluss B377-19/11 über den Bau der Erschließungsanlage – Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ – und die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme gefasst. Dieser Beschluss sollte die Grundlage für Baumaßnahmen an der Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ beginnend südöstlich hinter der Zufahrtsstraße zum Einkaufszentrum „Elisenpark“ bilden.
Es bestand und besteht der Wille auch zum Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“ zwischen Einmündung in die Koitenhäger Landstraße bis zu dem durch den genannten Beschluss definierten Beginn der Erschließungsmaßnahme. In diesem Bereich stellen sich Baumaßnahmen überwiegend als Straßenausbau dar, der unter Anwendung des Kommunalabgabengesetzes sowie der Straßenbaubeitragssatzung abzurechnen ist.
Die Straße „An den Gewächshäusern“ ist in ihrem geraden Verlauf vom Elisenhain im Südosten bis zur Einmündung in die Koitenhäger Landstraße nach der natürlichen Betrachtungsweise eine Anlage. Die Anlage zerfällt jedoch in Zwangsabschnitte, weil unterschiedliche rechtliche Regelungen für die Abrechnung der Baumaßnahmen zur Anwendung gelangen. Der ehemalige Standort eines Schlagbaumes, der den Zugang zu dem Betriebsgrundstück des vor und noch nach dem 03.10.1990 dort ansässigen VEG „Gut Gartenbau“ (und Nachfolger) reglementierte, bildet Anlass und örtlichen Ansatz für einen notwendigen Zwangsabschnitt an der in dem Lageplan angegebenen Stelle ca. 25 m südwestlich vor dem Abzweig zum Einkaufszentrum. Die Straße vor der Einmündung in die Koitenhäger Landstraße bis zum Schlagbaum war zum 03.10.1990 eine öffentliche, jedenfalls aber eine betrieblich öffentliche Straße im Sinne der DDR-StVO und war bereits erstmals endgültig hergestellt, so dass auf diesen Bereich nach § 242 Abs. 9 BauGB das Kommunalabgabengesetz M-V anzuwenden ist. Hinter dem Schlagbaum stellten sich die Verkehrsflächen in Richtung Elisenhain bzw. der Abzweig zum Einkaufszentrum zum maßgeblichen Zeitpunkt als reine betriebliche Straßen dar, mit der Folge, dass § 242 Abs. 9 BauGB nicht anwendbar ist und Baumaßnahmen an ihnen über das Erschließungsbeitragsrecht der §§ 127 ff. BauGB abzurechnen sind.
Baumaßnahmen an dem Abzweig zum Einkaufszentrum stellen sich im Grunde ebenfalls als Erschließungsmaßnahmen dar. Allerdings ist dieser Bereich nach der natürlichen Betrachtungsweise aufgrund der auf dem Grundstück des Einkaufszentrums vorhandenen Bebauungsmassierung gegenüber dem übrigen Bereich der Straße „An den Gewächshäusern“ als selbständige Anlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichts Greifswald aufzufassen. Baumaßnahmen daran sind daher eigenständig abzurechnen. Es erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.
Aufgrund dessen muss der genannte Bürgschaftsbeschluss entsprechend angepasst werden.
Die erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgte am 13.09.2011 im Internet und im Stadtblatt Nr. 21 vom 21.09.2011.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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560,8 kB
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2
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öffentlich
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69,3 kB
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