Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Schaffung eines kommunalen Ordnungsdienstes durch Umwandlung von zwei Politessenplanstellen

 

 

 

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Sachdarstellung

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

50229000, 50221000

50222000, 50320000

50420000, 50490000

Personalkosten gesamt

2

56150000

Dienstbekleidung

3

08210000

Investition Anschaffung KFZ

4

56120000

Fortbildungskosten

5

56330000, 56341000

56310000

Sonstige Sachkosten

6

46210100

Verwarn- und Bußgelder ruhender Verkehr

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

68.200,00 €

68.200,00 €

77.600,00 €

9.400,00 €

77.600,00 €

2

1.000,00 €

1.000,00 €

1.000,00 €

-

300,00 €

3

15.000,00 €

Investitionsplanung für 2013

15.000,00 €

-

3.300,00 €

4

-

-

2.000,00 €

2.000,00 €

500,00 €

5

200,00 €

200,00 €

200,00 €

 

200,00 €

6

35.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

In den letzten Jahren hat sich die Polizei aufgrund immer knapper werdender Personalressourcen verstärkt ihrer primären Aufgabe der Verfolgung von Strafsachen zugewandt. Folge daraus ist, dass Vorkommnissen im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nicht im notwendigen und wünschenswerten Umfang entgegengetreten werden kann. Durch die Änderung der Aufgabenschwerpunkte innerhalb der Polizeibehörden, kommt es deshalb im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zu Defiziten bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.

 

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch auf diesem Gebiet weiterhin zu gewährleisten, muss die fehlende Präsenz der Polizei durch kommunale Kräfte kompensiert werden. Diese Notwendigkeit belegen die täglich im Ordnungsamt eingehenden Beschwerden von Bürgern zu den unterschiedlichsten Tatbeständen, wie bspw. Behinderung durch Falschparker, Lärm durch genehmigte und ungenehmigte Veranstaltungen, Hundekot, Verletzung der Anleinpflicht, allgemeine Sauberkeit in der Stadt, Schreien und Urinieren sowie Alkoholgenuss auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Aufgrund des begrenzten Personalbestandes, insbesondere im Außendienst, in diversen Bereichen der Stadtverwaltung können derzeit überwiegend nur bei konkreten Anlässen Vor-Ort-Kontrollen stattfinden. Folglich werden Gesetze, städtische Satzungen und Auflagen zunehmend weniger beachtet. Die Bürger jedoch fordern mehr Präsenz von Seiten des Ordnungsamtes sowie Kontrollen, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden.

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in der Bürgerschaftssitzung vom 15.05.2012 mit dem Beschluss zur Schaffung zweier zusätzlicher Politessenstellen auf die Notwendigkeit der Erweiterung der Kontrollen im Bereich des ruhenden Verkehrs in den Abendstunden und an den Wochenenden reagiert.
 

Aufgrund dessen, dass die Beschwerden sämtliche ordnungsrechtlichen Aufgabenfelder der Stadtverwaltung berühren, schlägt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald der rgerschaft vor, die in den Haushaltsplan 2012 aufgenommenen Politessenplanstellen in zwei Planstellen „Kommunaler Ordnungsdienst“ umzuwandeln. Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs kann somit der Einsatz eines kommunalen Ordnungsdienstes die Vollzugsdefizite im allgemeinen und speziellen Ordnungsrecht ausgleichen und für eine Stabilisierung der Sicherheit- und Ordnung im öffentlichen Bereich sorgen.

 

Durch ständiges Bestreifen öffentlicher Straßen und Plätze nimmt der Kommunale Ordnungsdienst direkten Einfluss auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und Satzungen und trägt durch frühzeitiges Erkennen zu Vermeidungen von störendem Verhalten in der Öffentlichkeit bei. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger wird durch den Einsatz eines kommunalen Ordnungsdienstes wesentlich gestärkt.
 

 

  1. Aufgabenschwerpunkte des Kommunalen Ordnungsdienstes:

    Überwachung des ruhenden Verkehrs, insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden

    Präventive Kontrollen und Feststellung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere an städtischen Schwerpunktbereichen

    Beseitigung ordnungswidriger Zustände und Einleitung von Sofortmaßnahmen auch im engen Zusammenwirken mit der Polizei

    Ermittlungstätigkeit zur Feststellen von Störern, bei Beschwerden und Hinweisen von Bürgern und Weiterleitung an zuständige Behörden

    Einflussnahme auf die Einhaltung städtischer Verordnungen und Satzungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachämtern

    Direkter Ansprechpartner für Bürger und Gäste der Stadt Greifswald

    Stärkung der engen Zusammenarbeit mit der Polizei durch ständigen Informationsaustausch zu Schwerpunkten und Durchführung gemeinsamer gezielter Aktionen

    Der Entwurf einer genauen Stellenbeschreibung ist als Anlage beigefügt.
     
  2. Organisation des Kommunalen Ordnungsdienstes:

    Der Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes soll überwiegend im Spätdienst und an den Wochenenden erfolgen. Hierbei ist ein Zeitrahmen von wochentags von 13.30 bis 22.00 Uhr und an den Wochenenden 15.30 bis 24.00 Uhr vorgesehen, bei Bedarf auch darüber hinaus. In diesem Rahmen werden die Dienstzeiten bedarfsorientiert und anlassbezogen geplant.

 

Aus Gründen der Sicherheit erfolgt der Einsatz in der Regel zu zweit, da die Hemmschwelle im Hinblick auf die Aggressivität der Bürger in den späten Abendstunden erfahrungsgemäß zunimmt. Die Erreichbarkeit des Ordnungsdienstes für Polizei, Leitstelle und Bürger wird über Mobiltelefone gewährleistet. Damit können sich die Bürger/innen auch direkt mit ihren Problemen und Hinweisen an den kommunalen Ordnungsdienst wenden. Darüber hinaus wird es weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit dem Polizeihauptrevier geben. Durch täglichen gegenseitigen Informationsaustausch soll schnell auf aktuelle Schwerpunkte und Probleme reagiert und der Einsatz optimal gestaltet werden.
 

  1. Ausstattung der Mitarbeiter/Innen

    Die Mitarbeiter/Innen des Kommunalen Ordnungsdienstes werden mit einer Dienstbekleidung, die den Aufdruck „ Kommunaler Ordnungsdienst Greifswald „ trägt, ausgestattet, damit sie auch für die Bürger und die Polizei leicht erkennbar sind.

    Ein Einsatzfahrzeug wird benötigt, das einerseits die Flexibilität der Mitarbeiter/Innen gewährleistet sowie als mobiles Büro und Rückzugsmöglichkeit für die Mitarbeiter/Innen bei Gefahr dient.

    Die Mitarbeiter müssen umfassend darauf vorbereitet werden, ihre Aufgaben bewältigen und in den verschiedensten Situationen angemessen reagieren zu können. Entsprechende Schulungen im Verwaltungsrecht, im allgemeinen und speziellen Ordnungsrecht sowie im Vollzugsrecht, Deeskalationstraining, das Erlernen von Eigensicherungsregeln sowie Strategien zur Stress- und Konfliktbewältigung sind dafür erforderlich.
     
  2. Kosten.

    Die Kosten des kommunalen Ordnungsdienstes setzen sich aus den laufenden Personalkosten, den Anschaffungskosten für Ausrüstungen, Fortbildungskosten sowie sonstigen Aufwendungen zusammen:

    Personalkosten
    Entsprechend der in der Anlage beigefügten Stellenbeschreibung liegen die Planwerte bei einer Neueinstellung im Jahr bei.

    - Angestellter  Entgeltgruppe 6 38.800,00 € pro Angestellten

    - Beamter A7 37.300,00 € pro Beamten

  (ohne Rückstellungen für Pension und Beihilfe)

 

 

Im Haushaltsplan 2012 wurden auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses B459-25/12 bereits die Mittel für zwei Politessenstellen eingestellt. Diese betragen pro Angestellten (Entgeltgruppe 3) 34.100 €.
Durch die Umwandlung der Politessenstellen in einen Kommunalen Ordnungsdienst entsteht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Mehraufwand an Personalkosten,

- bei Einstellung von Angestellten 4.700,00 € pro Angestellten,

- bei der Einstellung von Beamten 3.200,00 € pro Beamten.

Fortbildungskosten

Die Aufwendungen für die Erstausbildung der beiden Mitarbeiter/Innen werden im ersten Jahr aufgrund der zu erwerbenden vielseitigen Fachkenntnisse höher als in den folgenden Jahren liegen. Im ersten Jahr werden pro Mitarbeiter 2.000,00 € benötigt. In den Folgejahren sind Kosten von 500,00 € zu planen.

Ausstattungs- und Sachkosten

Dienstbekleidung Grundausstattung 500,00 € pro Person

Dienstfahrzeug Neuerwerb 18.000,00 €

Mobiltelefone Neuanschaffung 50,00 €

sonstige Sachkosten  200,00 €


Die jährlichen Ausstattungs- und Sachkosten betragen insgesamt 3.800,00 €

 

 

Durch den Einsatz von zwei Mitarbeitern/innen als Kommunaler Ordnungsdienst wird es mit Aufnahme der Tätigkeit zu Einnahmen im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs kommen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald plant für das Haushaltsjahr 2013 Mehreinnahmen in Höhe von 35.000,00 €.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - zurückgezogen

Erweitern

28.11.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten