Informationsvorlage - 04/840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister legt fest:

Mit sofortiger Wirkung wird ein Projekt zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens – NKHR – (Doppik) eingerichtet.

 

Das Projekt wird durch einen Projektlenkungsausschuss gesteuert. Der Projektlenkungsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister, den Dezernenten, dem Leiter des Amtes für Wirtschaft und Finanzen und der Leiterin des Haupt- und Personalamtes.  Der Projektlenkungsausschuss trifft die Grundsatzentscheidungen und dient als Kontrollgremium.

 

Zu den Aufgaben des Projektlenkungsausschusses gehören insbesondere:
 

  • die Beratung und der Beschluss des Projektauftrages zur Einführung des NKHR M-V in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,
  • die Beratung und der Beschluss über die Bildung von Teilprojekten,
  • die Bestellung der Projekt- und Teilprojektleiter, sowie der Projektmitarbeiter und die Festlegung des zeitlichen und inhaltlichen Umfanges der Mitarbeit,
  • die Formulierung von Aufgaben und die Festlegung des dazugehörigen Projektablaufplanes,
  • die Festlegung der Sach- und Finanzmittelausstattung,
  • die Kontrolle der Projektarbeit und die Einhaltung des Zeitplanes.

 

Amt 20 wird beauftragt, einen Vorschlag über:
 

  1. die Struktur des Projektes einschließlich der Bildung von Teilprojekten,
  2. die Zusammensetzung der Projektgruppen,
  3. die Aufgaben der Projektgruppen,
  4. einen Projektablaufplan

 

zur Einführung der Doppik zu erarbeiten und die finanziellen Auswirkungen darzulegen. Der Vorschlag ist mit den beteiligten Fachämtern abzustimmen.

 

Die Einführung eines neuen Rechnungswesens erfordert ein besonders hohes Maß an Fortbildung, die zentral gesteuert und finanziert werden muss. Deshalb ist der sich für die Verwaltung und die Bürgerschaft ergebende Fortbildungsbedarf im Rahmen eines einzurichtenden Teilprojektes zu ermitteln und zeitlich wie finanziell zu untersetzen.

 

 

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Sachdarstellung

Am 12. Dezember 2007 wurde die Reform des Gemeindehaushaltsrechtes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Danach soll die flächendeckende Umstellung auf die kommunale Doppik in M-V spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 erfolgt sein.

 

 

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Beschlüsse

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25.02.2008 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten