Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/936
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Vereinbarung über den Verlustausgleich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch die Nutzungsüberlassung des Kaisersaals in der Stadthalle
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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28.11.2012
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2012
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Theater Vorpommern GmbH eine Vereinbarung abzuschließen ist, die beinhaltet, dass ein eventuell notwendiger Verlustausgleich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch die Nutzungsüberlassung des Kaisersaals in der Stadthalle Greifswald an Dritte gegen Entgelt ausschließlich durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgenommen werden muss. Weiterhin soll die Vereinbarung Einflussrechte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf das Management der Stadthalle und damit auf das Ergebnis des Kaisersaals regeln.
Sachdarstellung
Seit dem 23.02.2007 besteht ein Pachtvertrag zwischen der Theater Vorpommern GmbH und der Projektgesellschaft Stadt Greifswald mbH. Unter anderem ist darin die Bespielung der Stadthalle geregelt.
Seit der Übergabe der Stadthalle am 18.12.2009 an das Theater Vorpommern konnte der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb des Kaisersaals in den Jahren 2010 und 2011 mit folgenden Verlusten aus der Betreibung realisiert werden:
2010: 10.449,38 €
2011: 15.125,24 €
Der Verlustausgleich durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald war seinerzeit Voraussetzung des Mitgesellschafters der Theater Vorpommern GmbH – der Hansestadt Stralsund – für seine Zustimmung zum Pachtvertrag. Zudem verlangt auch das Finanzamt eine gesonderte Zahlung dieser Verluste durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Theater Vorpommern GmbH, da eine Deckung der Verluste nicht aus den allgemeinen Zuschussmitteln des Theaters vorgenommen werden darf.
Die zu schließende Vereinbarung zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Theater Vorpommern GmbH soll dazu dienen, diese und mögliche künftige Verlustausgleichszahlungen, aber auch den Umgang mit etwaigen Gewinnen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Kaisersaals zu regeln. Des Weiteren wird mit der Vereinbarung bezweckt, dass sich die Stadt notwendige Einflussrechte auf das Ergebnis des Kaisersaals und auf das Stadthallenmanagement sichert. Dieses Vorgehen ist im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung abgestimmt worden.
Da die Ergebnisse der Jahresrechnungen des Theaters zeitversetzt ca. ein halbes Jahr nach dem Ende des laufenden Geschäftsjahres vorliegen, muss künftig für das Folgejahr mit Vorauszahlungen gearbeitet werden (siehe unten: Finanzierung):
2012: 25.000 €
2013: 25.000 €
Eckpunkte der Vereinbarung:
- Ein eventuell notwendige Verlustausgleich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch die Nutzungsüberlassung des Kaisersaals in der Stadthalle Greifswald an Dritte gegen Entgelt muss ausschließlich durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Theater Vorpommern GmbH vorgenommen werden.
- Die Verluste aus den Jahren 2010 und 2011 werden auf das Jahr 2012 vorgetragen.
- Für die Jahre 2012 und 2013 werden im Haushaltsjahr 2013 Vorauszahlungen geleistet. Die Erhöhungen resultieren aus Betriebskostensteigerungen und kaufmännischer Vorsicht. Für das Jahr 2013 ist noch nicht mit gravierenden Auswirkungen eines verbesserten Stadthallenmanagements zu rechnen.
- Ein durch die Betreibung des Kaisersaals eventuell aus diesem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstehender Gewinn verbleibt zu 50 % bei der Theater Vorpommern GmbH. Die anderen 50 % stehen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu und sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden, sofern die Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht die Auszahlung des Betrages verlangt.
- Der Verlust/Gewinn errechnet sich aus dem vom Finanzamt Greifswald in der „Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen“ vom 02.05.2012 anerkannten Berechnungsmodell.
- Der Verlust oder Gewinn wird durch die Theater Vorpommern GmbH im Zuge der jährlichen Jahresabschlussaufstellung errechnet. Die Spitzabrechnung eines aufgetretenen Verlustes oder Gewinnes ist in dem zweiten des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres mit der Vorauszahlung des Geschäftsjahres zu verrechnen, für das die Feststellung des Jahresabschlusses der Theater Vorpommern GmbH vorgelegt wird (siehe Finanzdarstellung).
- Die Theater Vorpommern GmbH verpflichtet sich, vierteljährlich eine Hochrechnung über die Entwicklung der Gewinne/Verluste vorzulegen.
- Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Pachtvertrages zwischen der Theater-Vorpommern GmbH und der Projektgesellschaft Stadt Greifswald mbH vom 23.02.2007.
- Die Einflussrechte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf das Stadthallenmanagement sollen konkretisiert werden. Die Stadt Greifswald beteiligt sich an der hälftigen Finanzierung des künftigen Stadthallenmanagers, der die Aufgabe hat, das Management zwischen Stadthallen- und Theaterbetrieb abzustimmen, sowie die Erlöse und die Attraktivität der Stadthalle zu steigern. Die Finanzierung soll befristet werden und ist von der Umsetzung der gesteckten Ziele abhängig.
- Ein weiterer Gegenstand der Vereinbarung soll der Umgang mit Ermäßigungen sein. Ebenso soll der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für eine auszuhandelnde Anzahl von Terminen pro Jahr die Stadthalle kostenfrei überlassen werden.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
2.6.1.00.00/5414900/7414900 |
Verlustausgleich Stadthalle |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
0 |
0 |
s.u. |
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Verlustausgleich aus 2010 bis 2013 im Haushaltsjahr 2013: 75.600 Euro
davon aus 2010 (Ist): 10.449,38 €
davon aus 2011 (Ist): 15.125,24 €
davon aus 2012 (Vorauszahlung): 25.000 €
davon aus 2013 (Vorauszahlung): 25.000 €
Planung 2014: Vorauszahlung 2014 und Spitzabrechnung 2012: 25.000 €
Planung 2015: Vorauszahlung 2015 und Spitzabrechnung 2013: 25.000 €
Planung 2016: Vorauszahlung 2016 und Spitzabrechnung 2014: 25.000 €
