Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/941
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der stellvertretenden Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2012
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Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 05.11.2007 wurden eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in ihr Ehrenamt gewählt. Die laufende Amtszeit endet am 19.03.2013.
Gemäß § 3 des Landesschiedsstellengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Ablauf der o. g. Amtszeit eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.
Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, wurde es im Greifswalder Stadtblatt (Nr. 11/2012, S. 4) und in der Tagespresse ausgeschrieben. Gleichzeitig wurden die amtierenden Schiedspersonen, Herr Graf und Frau Tengler, hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Wiederwahl befragt.
Insgesamt bewarben sich 5 interessierte Bürger/innen für das Ehrenamt der Schiedsperson (siehe Anlage 1).
Entsprechend § 4 i. V. m. § 7 SchStG M-V sind die Bewerber/innen durch die Abteilung Recht auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist
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gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
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gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
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gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
- wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.
Von den Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich die Abteilung Recht zur Überprüfung der durch die Bewerber gemachten Angaben auch der Mitteilungen gemäß Nummer 12a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient.
Die Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS) ist, wie in den Verwaltungsvorschriften zum Landes-Schiedsstellengesetz vom 28.03.2002 in § 3 Pkt. 3.2. festgelegt, zur Vorgehensweise in Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter angehört worden.
Die Bewerber, deren Angaben in der Anlage 1 zusammengetragen wurden, sind nach abgeschlossener Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in die Abteilung Recht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. Die Bezirksvereinigung Stralsund des BDS war zu diesen Gesprächen geladen, konnte aber nicht teilnehmen. Vorbereitet und durchgeführt wurden die Gespräche von Frau Schlegel, Leiterin der Abteilung Recht, Herrn Bauer, Referent des Oberbürgermeisters, und Frau Lanske, verantwortliche Mitarbeiterin in der Abteilung Recht für die Betreuung der Schiedspersonen. Die Bewerber wurden im Rahmen der Gespräche aufgefordert, sich vorzustellen und ihre Bewerbung zu begründen. Anschließend ist ihnen eine Fallkonstruktion geschildert worden, mit welcher sie sich auseinandersetzen sollten. Auf der Grundlage dieser Ausführungen sind die Bewerbungen nach anliegender Tabelle bewertet worden (Anlage 2 – Mustertabelle).
In Auswertung der Gespräche mit allen Bewerbern stellten sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden Herr Hans-Jürgen Graf und Herr Prof. Dr. Uwe Feiste als die für die zu besetzenden Ehrenämter zu favorisierenden Bewerber dar.
Mit Beschluss-Nr.: B509-28/12 der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 29.10.2012 wurde Herr Hans-Jürgen Graf einstimmig als Schiedsperson wiedergewählt.
Herr Prof. Dr. Uwe Feiste zog am Tag der Bürgerschaftssitzung seine Kandidatur überraschend zurück.
Somit rückt aus den Bewerbungen die als nächste favorisierte Bewerberin, Frau Kathleen Knospe, nach. Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen,
Frau Kathleen Knospe als stellvertretende Schiedsperson
zu wählen.
Frau Knospe trat im Gespräch sehr souverän auf und vermittelte den Eindruck einer gefestigten Persönlichkeit. Trotz ihrer Vollzeitbeschäftigung in einem Insolvenzbüro versicherte sie glaubhaft, den zeitlichen Anforderungen an das Ehrenamt gerecht werden zu können. Auf Grund ihres Lebensalters bietet sich mit ihrer Wahl als stellvertretende Schiedsperson die Möglichkeit, eine längerfristig einsetzbare und nach entsprechenden Fortbildungen, qualifizierte Schiedsperson zu entwickeln.
Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere der Bewertungsbogen der Frau Knospe, liegen bei Bedarf in der Abteilung Recht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.
Anlage 1
Vorschlagsliste Neuwahl der Schiedsperson und Stellvertretenden Schiedsperson für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 2007
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Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift |
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Bewerbungsgründe |
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1. |
Prof. Dr. Feiste, Uwe geb. am 11.01.1947 Wielandstraße 7, 17489 Greifswald |
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im Ruhestand einen Teil seiner Freizeit mit ehrenamtlicher Arbeit ausgestalten möchte auch im Alter „nützlich“ sein |
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2. |
Graf, Hans-Jürgen geb. am 15.02.1952 Kornblumenweg 8, 17491 Greifswald |
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stellt sich als amtierende Schiedsperson weiter zur Verfügung (übt dieses Amt seit 1997 aus) das Bedürfnis, anderen Menschen zu helfen, Beitrag zur außergerichtlichen Streitschlichtung auch tätig als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (seit 10 Jahren) |
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3. |
Knospe, Kathleen geb. am 01.07.1977 Loitzer Landstraße 52, 17491 Greifswald |
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persönliches Engagement für ehrenamtliche Tätigkeiten (auch als Schöffin tätig) Hilfestellung für Bürger ohne kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung |
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4. |
Konitzer, Christin geb. am 20.07.1982 Heinrich-von-Kleist-Straße 14, 17489 Greifswald |
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soziales Engagement vergrößern Kenntnisse, Erfahrungen erweitern und sozial nutzen neue Tätigkeitsfelder entdecken und Erfahrungen in der Praxis sammeln berufliche Erfahrungen sozial nutzen |
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5. |
Patzke, Chris geb. am 07.12.1965 Puschkinring 14, 17491 Greifswald |
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möchte anderen Menschen helfen Abwechslung zur jetzigen Tätigkeit |
Anlage 2
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister – I –
Abteilung Recht – 01.1 –
Vermerk zum Vorstellungsgespräch
zur Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
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Wohnanschrift:
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sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
ungenügend |
Auftreten allgemein
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Erfahrung im Umgang mit Menschen verschiedenster Bereiche u.ä. |
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Kontaktfähigkeit, kooperativer „Arbeitsstil“ |
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Motivation, kreatives Potential, Organisationstalent, Einsatzbereitschaft |
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Ausdrucksform, sprachliche Sicherheit |
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Qualität d. Gesprächsführung, Durchsetzungsvermögen |
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Konfliktmanagement
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Bemerkungen:
