Informationsvorlage - 05/967
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahme für THH 6, Produkt 11403 -Differenzierter Winterdienst in der UHGW - möglichst salzarm
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
28.01.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
|
Beratung
|
|
|
29.01.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
25.02.2013
|
Sachdarstellung
Die Straßenreinigung sowie winterdienstliche Aufgaben in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Hauptwohnsitznehmer per 31.12.2011 ca. 55.051) werden nur zum Teil durch den städtischen Bauhof ausgeführt.
Straßenreinigung und Winterdienst auf Rad- und Gehwegen obliegt grundsätzlich den Anliegern. Bei weiten Teilen des Straßennetzes obliegt den Anliegern die Straßenreinigung und der Winterdienst auch auf den allgemeinen Fahrbahnen.
1. Info-Daten zum Straßennetz
Greifswald hat 375 Straßen. Das Greifswalder Straßennetz umfasst eine Länge von ca. 262 Fahrbahnkilometer. Hinzu kommen ca. 367 km für Rad- und Gehwege.
Damit erstreckt sich das Straßennetz auf einer Fahrbahnfläche von 1.703.000 m² und für Rad- und Gehwege auf 917.500 m². Somit verfügt Greifswald insgesamt über eine Verkehrsfläche für Fahrbahnen und Rad- und Gehwege von 2.620.500 m².
Davon werden auf ca.189 km allgemeine Fahrbahnen, das entspricht einer Fläche von ca. 1.228.500 m² und für ca. 52 km öffentlicher Rad-und Gehwege mit einer Fläche von 130.000 m², die Straßenreinigung sowie Winterdienstarbeiten durch den städtischen Bauhof erbracht.
Im Ergebnis betreut der Bauhof also ca. 52 % der städtischen Verkehrsflächen auf 150 Straßen.
2. Salzverbrauch der letzten Jahre städtischer Bauhof der UHGW
Winter |
Salzverbrauch t
|
Salzverbrauch in Kg/m² Gesamtverkehrs- fläche |
Salzverbrauch in Kg je Haupt -wohnsitznehmer
|
2001/2002 |
570 |
0,22 |
10,76 |
2002/2003 |
616 |
0,24 |
11,65 |
2003/2004 |
476 |
0,18 |
9,04 |
2004/2005 |
1111 |
0.42 |
20,85 |
2005/2006 |
1038 |
0,40 |
19,43 |
2007(Jahresabr.) |
416 |
0,16 |
7,73 |
2008 |
391 |
0,15 |
7,22 |
2009 |
912 |
0,35 |
16,94 |
2010 |
1078 |
0,41 |
19,74 |
2011 |
327 |
0,12 |
5,94 |
Seit 2007 erfolgt die Abrechnung der Winterdienstleistungen jahresbezogen vom 01.01. bis zum 31.12.des Jahres.
Im Vergleich der Jahre 2001/2002 bis 2011 unterliegt der Salzverbrauch beachtlichen Schwankungen, die auf ungleiche Winterwettersituationen zurück- zuführen sind.
Die im niederschlagsarmen Winter 2011 verbrauchte Salzmenge von 0,12 kg/m² ist der Bestwert der UHGW innerhalb der Vergleichsjahre, spiegelt aber auch den gewissenhaften Einsatz des Streusalzes in der UHGW wider.
3. Vergleich mit anderen Städten in MV Salzverbrauch 2011/2012
Kommune |
WD Kilometer |
Hauptwohner- wohnsitz- nehmer |
Salzeinsatz Kg / Hauptwohn- sitznehmer |
Salzeinsatz t |
Salzeinsatz Kg / lfd.m WD |
Stralsund |
75 |
57670 |
6,77 |
392 |
5,23 |
Neubrandenburg |
119 |
65282 |
4,63 |
300 |
2,52 |
Schwerin |
350 |
95220 |
4.47 |
426 |
1,22 |
Greifswald |
241 |
55051 |
5,94 |
327 |
1,36 |
Rostock |
386 |
202735 |
5,38 |
1100 |
2,85 |
Hof/Bayern(500 bis 600 m Höhe) |
180 |
55858 |
29,80 |
1360 |
7,56 |
Görlitz/Sachsen (180 m Höhe) |
196 |
55596 |
7,31 |
400 |
2,05 |
Aus der Vergleichstabelle in Spalte Salzverbrauch je Hauptwohnsitznehmer geht hervor, dass die UHGW einen Mittelplatz belegt, in der Rubrik Salzverbrauch je lfd. m WD wurde der zweitbeste Wert von 1,36 Kg Salzeinsatz je laufenden WD-Meter realisiert.
Vergleich – „salzarmen Kommunen“ Winter 2009/2010
Kommune |
Länge des WD Straßen- netzes
|
Hauptwohnsitz- nehmer |
Salzeinsatz t |
Salzeinsatz- Kg/Hauptwohn- sitznehmer |
Salzeinsatz Kg/ lfd. m |
Bemerkung |
Aachen |
1500 km |
246865 |
1698 |
6,88 |
1,13 |
Salzlagerhalle vor- handen keine Winter- wetterregion |
Marburg |
550 Km |
81147 |
1600 |
19,72 |
2,91 |
bauen neue Salzlagerhalle für 3000 t mit Umlandkommunen |
Neumünster |
260 km |
76830 |
1400 |
18,22 |
5,38 |
Salzlagerhalle für 800 t
|
UHGW |
241 km |
55051 |
1078 |
19,74 |
4,47 |
keine Salzlagerhalle vorhanden |
Kreisstadt Siegburg hat keine Zahlenwerte mitgeteilt.
4.“ Differenzierter Winterdienst in der UHGW - möglichst salzarm“
Salzarmer Winterdienst folgt dem Grundsatz „so wenig Streusalzeinsatz wie möglich, aber so viel Streusalzeinsatz wie nötig“. Der (massenhafte) Einsatz von Streusalz ist im Hinblick auf die Erhaltung der lokalen und regionalen natürlichen Lebensgrundlagen problematisch. Streusalz kann insbesondere über betroffene Wurzelbereiche Pflanzen schädigen und Böden und Gewässer nachhaltig verändern. Andererseits ist es ein gesellschaftliches Ziel, trotz mehr oder weniger extremen Winterwettersituationen einen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens zu vermeiden und eine möglichst bruchlose Fortführung des normalen Lebens zu ermöglichen.
Echtes Winterwetter mit Schneefall, Schneeglätte oder Eisglätte bzw. Glatteis schränkt die Sicherheit und die Leichtigkeit des Straßenverkehrs ein. Insbesondere die Sicherheit des Straßenverkehrs gewinnt hier zwingend Vorrang vor den genannten Umweltschutzaspekten, die einen sparsamen Salzverbrauch fordern.
Die aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs gegebene Notwendigkeit, Streusalz einzusetzen, ist nur auf verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen an gefährlichen Stellen gegeben. Sinnvoll ist der Einsatz von Streusalz weiterhin zur grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auf den verkehrswichtigen Straßen, die in einer Netzfunktion für eine hinreichende Aufrechterhaltung des gesamten Straßenverkehrs für den ÖPNV, die Versorgungsunternehmen, die Notdienste und die Allgemeinheit notwendig sind. Im Umkehrschluss kann insbesondere auf den Teilen des Straßennetzes, die insoweit keine verkehrswichtigen Straßen sind, auf den Einsatz von Streusalz verzichtet werden.
Diskutiert wird, ob auf diesen unwichtigen Straßenteilen auf jegliches Streuen zu verzichten wäre (Nullstreuung). Dies könnte vorteilhaft sein, weil dadurch das Sicherheitsniveau steigt. Verkehrsteilnehmer wären wohl im Vergleich zu splittgestreuten Straßen langsamer. Sie vertrauen nicht auf den scheinbaren Schutz durch abstumpfende Streuung.
Die UHGW betreibt schon seit Beginn der 90er Jahre eine erfolgreiche Entwicklung zum salzarmen Winterdienst. Mit der lange bewährten Straßenreinigungssatzung ist die Verpflichtung zum Winterdienst auf den Straßenverkehrsflächen bis zur Fahrbahnkante für den allgemeinen Fahrverkehr auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Hinzu kommt die bewährte Übertragung des Winterdienstes auch für die Fahrbahnen für den allgemeinen Verkehr in diversen verkehrsunbedeutenden Straßen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Diese dürfen auf diesen Flächen gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 1 und Ziffer 4 Satz 3 sogenannte auftauende Mittel (also Streusalz) nicht einsetzen. Zum 01.01.2009 wurden weitere 27 Straßen aus dem Satzungsteil „Straßenreinigungsplan“ gestrichen, sodass auch auf diesen Fahrbahnflächen seitdem über die Verpflichtung der Eigentümer der anliegenden Grundstücke kein Streusalz mehr zur Anwendung kommen dürfte.
5. Streusalzpraxis in der UHGW
Der § 50 des Straßen- und Wegegesetzes M-V regelt in Verbindung mit der geltenden Straßenreinigungssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Straßenreinigung und die Winterdienstdurchführung.
Im Winterdienst des städtischen Bauhofes wird Streusalz für allgemeine Fahrbahnen, ausschließlich Streusand für Rad- und Gehwege (soweit hier die Verpflichtung nicht sowieso auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist) und Granulat für die Fußgängerzonen in und um die Lange Straße eingesetzt.
Nur auf den laut Straßenreinigungssatzung vom städtischen Bauhof winterdienstlich betreuten allgemeinen Fahrbahnen wird insoweit unter entsprechenden Eignungsvoraussetzungen Streusalz eingesetzt. Daher gilt es, bei Schneeräumeinsätzen sorgfältig zu räumen, wenn nötig wiederkehrend. Der unbedarfte Einsatz von Salz würde Schnee in Matsch verwandeln. Bei Altschneedecken würde Streusalz meistens nur an der Oberfläche auftauen und eine gefährliche Sulzschicht bilden, die bei niedrigen Minusgraden überfriert und Straßen und Wege in Glatteisbahnen verwandelt, wenn nicht nachgeräumt würde.
Für die Reinigung und den Winterdienst der Gehwege und gemeinsamen Rad- und Gehwege ist der Grundstückseigentümer des anliegenden Grundstückes verantwortlich. Hier sind zur Abstumpfung nur Sand, Kies und Splitt erlaubt.
Auf Gehwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen dürfen ebenfalls keine auftauenden Mittel eingesetzt werden.
Kommunale Winterdienstmaßnahmen werden nur nach Notwendigkeit durchgeführt. Die einzusetzende Streusalzmenge für Winterdiensteinsätze wird den konkreten Witterungsbedingungen angepasst.
Anzumerken ist außerdem, dass durch das Abfließen des Tauwassers mit Streusalzanteilen direkt in das städtische Entwässerungssystem abgeleitet wird, so dass hier die Schädigungen für Grünflächen und Bäume nicht vergleichbar sind mit weitläufig ländlichen Gebieten.
Einsatz moderner Streuverfahren
Zur Ausführung der Winterdienstarbeiten 2012 wurden LKWs mit Feuchtsalzautomaten ausgerüstet, angeschafft. Durch den Einsatz dieser neuen Streutechnik wird der Salzverbrauch um ca. 20% bis 25% reduziert.
Die Auswirkungen auf den Gesamtverbrauch Streusalz 2012 können noch nicht abgebildet werden, da auch die Einsätze, die Notwendigkeit und der Umfang winterdienstlicher Maßnahmen vorweg nicht eingeschätzt werden können. Außerdem gibt es hier noch keine Erfahrungswerte. Es liegt noch kein Jahreswert vor.
Zusammenfassung
Die UHGW praktiziert bereits seit Jahren den sogenannten „Differenzierten und damit salzarmen Winterdienst“.
Mit dem Einsatz der neuen Feuchtsalztechnologie wird zusätzlich der Salzverbrauch in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald um ca. 20% bis 25% reduziert werden können. Mit Hilfe der Feuchtsalztechnik ist eine bessere punktgenaue Dosierung der Salzmengen möglich.
Gegenwärtig kann auf den Einsatz von Streusalz nicht verzichtet werden, da ohne Salzeinsatz die Verkehrssicherheit für das innerörtliche Straßennetz nicht abgesichert werden kann. Der Einsatz von Streusalz ist beschränkt auf die wichtigen und notwendigen Verkehrsflächen. Selbstverständlich sollte und wird die technologische Entwicklung auf diesem Gebiet beobachtet, um an jedem sich abzeichnenden Fortschritt, der eine Reduktion des Streusalzeinsatzes bei gleicher straßenfunktionaler Zielstellung zulässt, teilzuhaben.
