Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/975
Grunddaten
- Betreff:
-
Modelle zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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28.01.2013
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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30.01.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.02.2013
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Sachdarstellung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf einer Beratung am 23.12.2012 den Entwurf einer Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt.
Ziel der Vereinbarung ist es, durch die „Metrum Managementberatung GmbH“ die bisher in ihrem Abschlussbericht entwickelten Modelle „Landesopern“ (Modell 4) und „Staatstheater“ (Modell 7) auf ihre konkrete Umsetzbarkeit zu prüfen und konkrete Modelle zu entwickeln.
Aus Sicht des Landes sind diese beiden Modelle die einzigen Modelle, die verhandlungsfähig sind.
Auch aus Sicht der Verwaltung sind diese Modelle verhandlungsfähig. Insofern wird auf die Beantwortung der großen Anfrage der Bürgerschaftsfraktion der CDU verwiesen.
Da der Haustarifvertrag im Theater Ende 2016 ausläuft, ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Umstrukturierung der Theater Vorpommern GmbH vorzunehmen.
Alternative hierzu wäre eine erhebliche Erhöhung und Dynamisierung der Zahlungen durch die Gesellschafter. Dies ist zurzeit aus Sicht der Verwaltung schwer vorstellbar. Die finanziellen Mittel hierfür dürften wohl nur dann bereitzustellen sei, wenn die Bürgerschaft bereit ist, erheblich andere freiwillige Leistungen zu streichen.
Es bliebe ab 2017 sonst nur die Schließung einer oder mehrerer Sparten des Theaters, wenn man gleichbleibende Zuschüsse zu Grunde legt.
Die Vorlage hat haushaltsrechtliche Auswirkungen, da sich die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet, die kommunalen Zuschüsse bis zum Jahr 2020 unverändert bestehen zu lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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81,5 kB
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