Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1051
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters in den Vorstand des Studentenwerks
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.05.2013
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Sachdarstellung
Gemäß § 10 Studentenwerkgesetz M-V gehört dem Vorstand des Studentenwerks ein, von den Kommunalvertretung einer Stadt in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu bestimmendes Mitglied vor. Die Stadt Neubrandenburg, die Hansestadt Stralsund und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hatten sich auf ein rollierendes Prinzip der Benennung geeinigt. Im Jahre 2010 hat die Hansestadt Stralsund einen Vertreter benannt. Die Stadt Neubrandenburg hat auf eine Benennung verzichtet.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf ihrer Sitzung vom 25. Juni 2012 Herrn Franz-Robert Liskow als Mitglied und Herrn Franz Küntzel als Stellvertreter vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des Studentenwerks hat auf seiner Sitzung vom 27.09.2012 die Vorschläge der Bürgerschaft nicht gewählt und die Bürgerschaft mit Schreiben vom 08.10.2012 aufgefordert neue Vorschläge zu unterbreiten.
