Informationsvorlage - 05/1017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erledigung Prüfauftrag Umzugskostenbeihilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
|
Beratung
|
|
|
24.04.2013
| |||
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
22.04.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
13.05.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Erledigung des Prüfauftrages zur Einführung der Umzugskostenbeihilfe hat Folgendes ergeben:
-
Eine mögliche Umzugskostenbeihilfe aus Haushaltsmitteln der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollte 100 EUR nicht übersteigen, damit die Gegenfinanzierung über künftige Schlüsselzuweisungen gesichert ist.
-
Der Wegfall der Umzugskostenbeihilfe 2012 hat zu einem Rückgang der Anmeldungen mit Hauptwohnsitz von Studenten geführt, der bis zu 30 % der zugezogenen Studenten betragen könnte.
- Bei Wiedereinführung eines Vorteilssystems für Anmeldungen mit Hauptwohnsitz sollten alle in Greifswald existierenden Vorteile, die Neukunden und Neubürgern gewährt werden, in einem Bonussystem gebündelt werden, um den Anreiz zu vergrößern.
Sachdarstellung
Grundsätzlich besteht nach dem geltenden Melderecht die Pflicht zur Anmeldung mit Hauptwohnsitz, wenn der Lebensmittelpunkt nach Greifswald verlegt wird. Dementsprechend meldet sich ein nicht unerheblicher Teil der Studenten, die in Greifswald ein Studium aufnehmen, auch mit Hauptwohnsitz an. Im Jahr 2012 meldeten sich so von 1787 Studenten aus anderen Bundesländern 640 Studenten mit Hauptwohnsitz an. Studenten unterliegen keiner durchgehenden Präsenzpflicht. So kann die Frage, ob eine Pflicht zur Anmeldung vorliegt oder nicht, nicht immer eindeutig beantwortet werden. Eine Motivationshilfe in Form der Umzugskostenbeihilfe kann die Entscheidung zur Anmeldung positiv beeinflussen.
Der Vergleich zu den Vorjahren lässt den Schluss zu, dass der Anteil der Anmeldungen mit Hauptwohnsitz höher gewesen wäre, wenn es die Umzugskostenbeihilfe auch 2012 gegeben hätte. Eine exakte Zahl ist nicht ermittelbar. Es sind lediglich Schätzungen möglich. Danach würden sich ca. 20 bis 30 % mehr Studenten mit Hauptwohnsitz anmelden, wenn es eine Prämie gäbe. Ein gewisser Anteil von 20 bis 30 % meldet sich auch mit Prämie nicht an. Übersetzt in eine einfache Faustformel hieße das, dass zwei (entspricht 33 % zusätzliche Anmeldungen) bis vier (entspricht 20 % zusätzliche Anmeldungen) Studenten eine Prämie gezahlt werden müsste, um einen zusätzlichen Studenten zu einer Anmeldung zu bewegen.
Die Stadt profitiert von jedem zusätzlichen Einwohner mit Hauptwohnsitz durch günstigere Ausgangsbedingungen für die Berechnung künftiger Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Schlüsselzuweisungen hängen von der Gesamtbevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis zur Bevölkerung der Stadt mit Hauptwohnsitz und von der Entwicklung der Steuerkraft der Stadt ab. Weiterhin ist die Höhe der Kreisumlagen zu berücksichtigen, da die Schlüsselzuweisung zu den Umlagegrundlagen gehört.
Auf Basis der Zahlen des Jahres 2012 ergäbe sich unter Berücksichtigung der genannten Faktoren aus einem Einwohner mehr ein finanzieller Vorteil von ca. 320 EUR für das übernächste Haushaltsjahr. Geht man davon aus, dass sich 20 % der Neuankömmlinge durch eine Umzugskostenhilfe motivieren lassen, so dürfte die Prämie maximal 80 EUR betragen, damit der Aufwand gedeckt wird. Geht man von 25 % mehr Anmeldungen aus, so dürfte die Prämie 106 EUR betragen und geht man von 30 % aus, so dürfte sie 160 EUR betragen.
Zu berücksichtigen ist, dass die Steuerkraft der Stadt kontinuierlich steigt. Steigende Steuerkraftzahlen führen zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen. Es ist mit steigenden Kreisumlagen zu rechnen. Damit verringert sich der Vorteil aus den Schlüsselzuweisungen. Der exakte Anteil an Studenten, die sich durch eine Prämie motivieren lassen, kann nicht ermittelt werden. Deshalb ist eine eher vorsichtige Schätzung zu bevorzugen.
Um sicher zu sein, dass der Stadt aus der Prämienzahlung keine Verluste entstehen, sollte die unmittelbare Geldleistung 80 bis 100 EUR nicht übersteigen.
Da 100 EUR nur ein begrenzter Motivationsfaktor sind, es in der Stadt aber auch andere Institutionen und Firmen gibt, die Neuankömmlingen Vorteile einräumen, sollten diese Vorteile auch aus Marketinggründen gebündelt angeboten und beworben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
430,7 kB
|
