Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1124
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Gebäudes in der Kapaunenstraße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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26.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die 2. Etage des Gebäudes in der
Kapaunenstraße 24 ein Konzept zum Ausbau zu Verwaltungszwecken zu prüfen und bei Machbarkeit umzusetzen. Gleichzeitig wird der Bürgerschaftsbeschluss B 360-18/11 vom 22.08.2011 aufgehoben.
Es werden außerplanmäßig 85.000,- im Teilhaushalt 4 und 15.000,- € im Teilhaushalt 2 für den erforderlichen Aufwand zur Verfügung gestellt, die durch Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen im Teilhaushalt 11 gedeckt werden.
Sachdarstellung
Mit BS-Beschluss B 360-18/11 vom 22.08.2011 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für den Zeitraum nach dem Auszug der Verwaltung - u. a. Amt für Wirtschaft, Kulturamt - aus dem Gebäude in der Kapaunenstraße ein Konzept zum Ausbau der dortigen Kindertagesstätte „Lütt Matten“ zu prüfen und vorzubereiten.
Das Amt für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald teilte mit Schreiben vom Mai 2013 mit, dass ein Bedarf zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Lütt Matten“ in dem Gebäude Kapaunenstraße nicht mehr besteht. Die Bedarfslücke an Kita- und Hortplätzen in der Altstadt konnte durch andere Einrichtungen geschlossen werden.
Da die 2. Etage des Gebäudes in der Kapaunenstraße bis 2011 für Verwaltungseinheiten genutzt wurde, bietet sich eine weitere Verwendung für diese Zwecke an. Nach Informationen des Haupt- und Personalamtes werden auch bei Fertigstellung des technischen Rathauses im Frühjahr 2014 die dort vorhandenen Arbeitsplätze nicht ausreichen, um alle Mitarbeiter unterzubringen. Mit dem Stand vom Juli 2013 können zwei Mitarbeiter nicht untergebracht werden. Im Stellenplan 2014 sind
5 Arbeitsplätze zusätzlich zu besetzen und unterzubringen. Provisorisch sind gegenwärtig zwei Mitarbeiter der Stabstelle und umfangreiches Archivmaterial im Rathaus untergebracht.
Insofern bieten sich die Räumlichkeiten in der Kapaunenstraße grundsätzlich weiterhin als Nutzung für die Verwaltung und Unterbringung der Akten der BauBeCon an. Es wären jedoch nach einer groben Kosteneinschätzung ca. 100.000 € notwendig, um die Räume entsprechend herzurichten. So sind danach ca. 15.000 € für die Anbindung der Telefon- und Datennetzanlage sowie ca. 85.000,-€ für die notwendige Verkabelung, Beleuchtung (die alte Beleuchtung wurde für die Herrichtung der Goethestr. 2 umgesetzt) und für die bauliche Instandsetzung (Reparaturen an Treppe, Fenster, Türen, Bodenbelag, Sanitär- und Fluchtweganlagen) erforderlich.
Um die Nutzung der Kapaunenstr. 24 für Verwaltungszwecke noch dieses Jahr zu sichern sind deshalb außerplanmäßige Aufwendungen notwendig. Die Mehrerträge resultieren aus erhöhten Schlüsselzuweisungen in Folge der neuen Feststellung der Einwohnerzahlen durch den Zensus in diesem Jahr.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
2 |
11404.52314100 |
Bauunterhaltung |
15.000,00 |
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2 |
4 |
11401.52314100 |
Bauunterhaltung |
85.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
0 |
0 |
15.000,00 |
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2 |
2013 |
0 |
0 |
85.000,00 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1/2 |
2013 |
61100.41110000 |
100.000,00 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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60 kB
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