Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss wird zur Widmung folgender öffentlicher Verkehrsflächen gehört.

 

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss, BS-Nr.221-10/95 vom 18.05.1995, sind der Bau- und der Hauptausschuss zur Widmung von Straßen anzuhören. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte  Flurstücke die bisher noch nicht öffentlich gewidmet wurden.

 

Anlagen: - Lageplan mit Parkplatz, Brücke mit Geh- und Radwegbereich und

        Anliegerweg

  Museumshafen Nord „Parkgarten“


                  Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung

 

A. Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat

     am…………..(Ausfertigungsdatum) folgende Widmungsverfügung er-

     lassen:

 

Nachstehende Flurstücke werden gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1993 GVOBL Nr. 2/93 S. 44, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

28.10.2010, dem öffentlichen Verkehr als Parkplatz, Gehweg, Pflasterung Straße und als Brücke mit Fußgänger- und Fahrradbereich gewidmet.

 

 

Lagebezeichnung:

Museumshafen Nord „Parkgarten“             Gemarkung Greifswald, Flur 4

 

   Nachfolgend aufgeführte Flurstücke werden dem öffentlichen Verkehr

   als Parkplatz, Gehweg, Aufpflasterung und Geh- und Radweg Brücke laut

   BS-221-10/95 gewidmet.

 

   Die Zufahrt zum Parkplatz „Parkgarten“ beginnt an der Ladebower Chaussee

   teilweise auf den Flurstücken 8/1, 8/5, 40/2 und 39 der Flur 4. 

   Der Parkplatz „Parkgarten“ befindet sich teilweise auf dem Flurstück 39 mit einem

   in südlicher Richtung anschließendem Gehweg auf diesem Flurstück.

   Weiterführend in südlicher Richtung schließt eine Pflasterung in der Salinen-

   straße teilweise auf den Flurstücken 44 und 33 bis zu den vorhandenen Gleisen

   an. 

   An den Gleisen in südlicher Richtung weiterführend verläuft der Gehweg zur

   Treppenanlage, welche sich zum Teil auf den Flurstücken 45/2, 46/1 und 47/3

   befindet.

   Südlich schließt die Brücke mit Fußgänger- und Fahrradbereich über die

   Flurstücke 47/3 teilweise und teilweise über den Flurstücken 47/4 und 48/2

   an.

   Auslaufend endet die Brücke auf der Verkehrsbegleitfläche zur Wasserstraße

   an der Straße am Hansering auf dem Flurstück – Nr.34, der Flur 27 der Ge-

   markung Greifswald an.

 

 

Anmerkung:

Der Lageplan kann beim Tiefbau- und Grünflächenamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

siehe Rechtsbehelfsbelehrung eingesehen werden.

 

Festlegungen:

 

1. Klassifizierung

    Die vorstehenden Flurstücke sind als Parkplatz gem. § 3 Nr.4 des StrWG-MV  und als Anliegerweg

    gemäß § 3 Nr.3b des StrWG-MV klassifiziert.

 

2. Funktion

    Parkplatz, Brücke mit Geh- und Radwegbereich

 

3. Träger der Straßenbaulast

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald


4. Widmungsbeschränkungen

    keine

 

 

B. Belehrung über den Rechtsbehelf

 

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage              nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich beim Oberbürgermeister der Hansestadt Greifswald, Rathaus, PSF 3153, 17461 Greifswald oder zur Niederschrift bei jeder Dienststelle des OB der UHGW einzulegen.

 

 

C. Hinweis

Ein Widerspruch nach Ziffer B kann insbesondere beim Tiefbau- und Grünflächenamt des OB der

UHGW, Gustebiner Wende 13, Zimmer 104, 17491 Greifswald, eingelegt werden.

 

 

 

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

als Träger der Straßenbaulast

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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02.09.2013 - Hauptausschuss (HA)