Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1098
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhörung zur Widmung von Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
|
Beratung
|
|
|
27.08.2013
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
Sachdarstellung
Gemäß Bürgerschaftsbeschluss, BS-Nr.221-10/95 vom 18.05.1995, sind der Bau- und der Hauptausschuss zur Widmung von Straßen anzuhören. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Flurstücke die bisher noch nicht öffentlich gewidmet wurden.
Anlagen: - Lageplan mit Parkplatz, Brücke mit Geh- und Radwegbereich und
Anliegerweg
Museumshafen Nord „Parkgarten“
Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung
A. Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat
am…………..(Ausfertigungsdatum) folgende Widmungsverfügung er-
lassen:
Nachstehende Flurstücke werden gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1993 GVOBL Nr. 2/93 S. 44, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
28.10.2010, dem öffentlichen Verkehr als Parkplatz, Gehweg, Pflasterung Straße und als Brücke mit Fußgänger- und Fahrradbereich gewidmet.
Lagebezeichnung:
Museumshafen Nord „Parkgarten“ Gemarkung Greifswald, Flur 4
Nachfolgend aufgeführte Flurstücke werden dem öffentlichen Verkehr
als Parkplatz, Gehweg, Aufpflasterung und Geh- und Radweg Brücke laut
BS-221-10/95 gewidmet.
Die Zufahrt zum Parkplatz „Parkgarten“ beginnt an der Ladebower Chaussee
teilweise auf den Flurstücken 8/1, 8/5, 40/2 und 39 der Flur 4.
Der Parkplatz „Parkgarten“ befindet sich teilweise auf dem Flurstück 39 mit einem
in südlicher Richtung anschließendem Gehweg auf diesem Flurstück.
Weiterführend in südlicher Richtung schließt eine Pflasterung in der Salinen-
straße teilweise auf den Flurstücken 44 und 33 bis zu den vorhandenen Gleisen
an.
An den Gleisen in südlicher Richtung weiterführend verläuft der Gehweg zur
Treppenanlage, welche sich zum Teil auf den Flurstücken 45/2, 46/1 und 47/3
befindet.
Südlich schließt die Brücke mit Fußgänger- und Fahrradbereich über die
Flurstücke 47/3 teilweise und teilweise über den Flurstücken 47/4 und 48/2
an.
Auslaufend endet die Brücke auf der Verkehrsbegleitfläche zur Wasserstraße
an der Straße am Hansering auf dem Flurstück – Nr.34, der Flur 27 der Ge-
markung Greifswald an.
Anmerkung:
Der Lageplan kann beim Tiefbau- und Grünflächenamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
siehe Rechtsbehelfsbelehrung eingesehen werden.
Festlegungen:
1. Klassifizierung
Die vorstehenden Flurstücke sind als Parkplatz gem. § 3 Nr.4 des StrWG-MV und als Anliegerweg
gemäß § 3 Nr.3b des StrWG-MV klassifiziert.
2. Funktion
Parkplatz, Brücke mit Geh- und Radwegbereich
3. Träger der Straßenbaulast
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
4. Widmungsbeschränkungen
keine
B. Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Oberbürgermeister der Hansestadt Greifswald, Rathaus, PSF 3153, 17461 Greifswald oder zur Niederschrift bei jeder Dienststelle des OB der UHGW einzulegen.
C. Hinweis
Ein Widerspruch nach Ziffer B kann insbesondere beim Tiefbau- und Grünflächenamt des OB der
UHGW, Gustebiner Wende 13, Zimmer 104, 17491 Greifswald, eingelegt werden.
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
als Träger der Straßenbaulast
Der Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
823 kB
|
