Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1110
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im Bebauungsplan Nr. 110 – südlich Chamissostraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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21.08.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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27.08.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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28.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die neue Straße im Bebauungsplan 110 – südlich Chamissostraße soll Selma-Lagerlöf-Straße heißen.
Gleichermaßen beschließt die Bürgerschaft, dass der Straßenname „Kleinbahnhof“ aus dem offiziellen Straßenverzeichnis gelöscht wird. Die Straße existiert nicht mehr, da sie durch die Osnabrücker Straße überbaut worden ist.
Sachdarstellung
Im Bebauungsplangebiet (B-Plan Nr. 110) soll die Benennung einer neuen Straße südlich der Chamissostraße nach der schwedischen Romanautorin Selma Lagerlöf, welche 1909 den Literaturnobelpreis erhielt und 1928 als Ehrendoktorin der Universität Greifswald geehrt worden ist, erfolgen.
Straßennamen werden so vergeben, dass sie bestimmten Stadtteilen zuzuordnen sind, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten.
In der Stadtrandsiedlung südlich der Loitzer Landstraße werden Straßennamen nach bedeutenden Dichtern und Autoren benannt. Aus diesem Grund wird im Gebiet des B-Planes 110 südlich der Chamissostraße als weiterer Straßenname der der Schriftstellerin Selma Lagerlöf vorgeschlagen.
Entscheidend für diesen Namensvorschlag ist, dass der großen schwedischen Dichterin, Humanistin (1858-1940) und Nobelpreisträgerin (1909) anlässlich ihres 70. Geburtstags 1928 als erster Frau die Ehrendoktorwürde der Alma mater Gryphiswaldensis zuerkannt wurde.
Das Alter und die körperliche Behinderung erlaubten der Dichterin zwar keinen Besuch an der hiesigen Universität mehr. Dennoch – so ist der Sekundärliteratur (Gunnar Müller-Waldeck) zu entnehmen – hat sie sich aus der Ferne über diese Ehrung gefreut. Der Ehrendoktorbrief ist der Dichterin persönlich durch den damaligen Direktor des Nordischen Instituts überreicht worden. Am Nordischen Institut der Universität Greifswald wurde infolge der Ehrung 1930 die erste wissenschaftliche Gesamtbibliographie des Werkes Lagerlöfs verfasst und der Dichterin übersandt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
THH6 |
5.4.1.00.00.0/ 52311000 |
Straßenunterhaltung |
240,- |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
409.000 € |
272.302,33 € (Stand 16.7.13) |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2013 |
5.4.100000/ 52311000 |
240,- € |
Folgekosten |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen: |
Planzeichnung B-Plan Nr. 110 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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189 kB
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