Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer Kostenspaltung für die „Rudolf-Seeliger-Straße“ – im B-Plangebiet Nr. 6 - Technologiepark – zur Beitragsberechnung nach Erschließungsbeitragssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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21.08.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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26.08.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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27.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die Kostenspaltung für die Erschließungsanlage „Rudolf-Seeliger-Straße“ entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan, damit sie entsprechend den Anforderungen der §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgerechnet werden kann.
Sachdarstellung
Die Erschließungsanlage „Rudolf-Seeliger-Straße“ im B-Plangebiet Nr. 6 - Technologiepark – wurde entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan hergestellt.
Der 1. Bauabschnitt wurde auf Begehren einer anliegenden Investorin auf der Grundlage eines Erschließungs- und Vorfinanzierungsvertrages vom 15.08.2008 durch diese Investorin entsprechend den Festlegungen im B-Plan hergestellt. Im Erschließungsvertrag wurde der Ausgleich der durch die Investorin vorfinanzierten Kosten mit den anfallenden Straßenbaubeiträgen vereinbart, sobald der 2. Bauabschnitt realisiert sei.
Der 2. Bauabschnitt wurde im Zusammenhang mit der Realisierung des Regensammler Süd durch die UHGW – Abwasserwerk- vorfinanziert und hergestellt, allerdings ohne den im B-Plan festgesetzten Gehweg und die Straßenbeleuchtung.
Es ist vom Fachamt derzeit nicht geplant, die beiden fehlenden Teileinrichtungen zeitnah fertig zu stellen. Es gibt derzeit kein zwingendes öffentliches Bedürfnis hierfür und die knappen Ressourcen sind anderweitig einzusetzen.
Aufgrund des Fehlens des Gehweges und der Straßenbeleuchtung gilt die Anlage im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung nicht als erstmalig endgültig hergestellt und somit kann keine Abrechnung und Beitragserhebung erfolgen.
Damit wäre die Abrechnung mit der Investorin auf unbestimmte Zeit nicht möglich.
Gemäß § 130 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS) können Beiträge für einzelne Teile der Erschließungsanlage erhoben werden. Das würde es ermöglichen, insoweit für die vorhandenen Teileinrichtungen mit der Investorin vorzeitig abzurechnen. Dazu bedarf es eines Kostenspaltungsbeschlusses.
Die beitragsrechtliche Abrechnung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung wird dann später zum Zeitpunkt der Herstellung separat erfolgen.
Nach Beschlussfassung zur Kostenspaltung wird die Teileinrichtung Fahrbahn in ihrer Gesamtheit (1. und 2. Bauabschnitt) beitragsrechtlich abgerechnet und an die Beitragspflichtige ein Beitragsbescheid erlassen.
Der nach Aufrechnung zur erstattende Differenzbetrag in Höhe von ca 68.900,00 € aus der Vorausleistung der Investorin und der Beitragshöhe zu Lasten der Investorin ist gemäß der vertraglichen Vereinbarung als überplanmäßige Ausgabe zu decken.
Da die Grundstücke im B-Plangebiet überwiegend im Eigentum der Stadt stehen und es nur einen Fremdanlieger gibt (Investorin des 1. Bauabschnittes), bedarf es keiner weiteren Information der anliegenden Eigentümer bzw. der öffentlichen Bekanntmachung über Internet und Stadtblatt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54100/23251000- M13003 |
Erschließungsbeiträge Rudolf-Seeliger-Straße |
51.600
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
0,00 |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
06 |
54100/04800000- M13003 |
Refinanzierung Rudolf-Seeliger-Straße |
120.500,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
0,00 |
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68.900
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2013 |
54100/04800000-M12002 |
68.900,00 |
Folgekosten |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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77,5 kB
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2
|
öffentlich
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150,7 kB
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