Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1117
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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26.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Sachdarstellung
Der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erhöhte zum 01.04.2013 die Tarife für den öffentlichen Nahverkehr um 6%. Im § 4 des Vertrages zwischen dem Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald heißt es: „Tarifänderungen müssen bei konstant bleibenden Ausgleichssätzen durch entsprechende Anpassung der Tarife KUS angesetzt werden.“
In 2012/ 2013 haben sich die Kosten für den Ausgleich der Fahrpreise deutlich erhöht.
Bereits 2012 gab die Universitäts- und Hansestadt Greifswald insgesamt 19.345€, davon für Fahrausweise 13.881€ aus. Gegenwärtig wurden für Fahrausweise bereits 10.071,70€ ausgeben. 2012 stellten 882 Bürger für sich und 659 Familienangehörige einen Antrag für den Kultur- und Sozialpass. Am 30.06.2013 waren es bereits 830 Antragssteller und 629 Familienangehörige. Um eine zusätzliche Belastung des Haushaltes auszuschließen, ist die Anhebung der Tarife für den KUS spätestens zum 01.10.2013 erforderlich.
Die Schwimmbad und Anlagen GmbH ändert zum 15.07.2013 die Eintrittspreise in das Freizeitbad. Entsprechend des Vertrages vom 12.12.2012 wurden die KUS-Tarife angepasst, sodass eine zusätzliche Belastung des Haushaltes durch die Anhebung der Eintrittspreise nicht erfolgt.
Änderungen:
Preise für Fahrausweise
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6-Ticket |
6-Ticket |
Monatskarte |
Monatskarte |
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jeder |
erm. |
jeder |
erm. |
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Normaltarif |
8,30€ |
6,20€ |
37,50€ |
28,00€ |
Tarif KUS |
6,80€ |
4,70€ |
32,50€ |
23,00€ |
Ausgleich UHGW |
1,50€ |
1,50€ |
5,00€ |
5,00€ |
Preise für Nutzung des Freizeitbades
Eintrittspreise |
Montag bis |
Sonntag |
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Freizeitbad (ohne Zeitbegrenzung |
Erwachsene Ab 16 Jahre
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Kinder Ab 1 Meter Körpergröße |
Familien 2 Erwachsene und 2 Kinder |
Normaltarif
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9,50€ |
6,00€ |
24,00€ |
Tarif KUS
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7,00€ |
3,50€ |
16,50€ |
Ausgleich UHGW
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2,50€
(zzgl. 1,00€ Wochenendzuschlag) |
2,50€
(zzgl. 1,00€ Wochenendzuschlag) |
7,50€
(zzgl. 1,00€ Wochenendzuschlag) |
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
10 |
35100.54190000 |
Zuschuss KUS |
28.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
12.000 |
12.000 |
-16.000 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2013 |
31500.54190200 |
16.000 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2014 |
35100.54190000 |
25.000 |
Weiterführung KUS |
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3. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Aufgrund der §§ 2 i.V.m. 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird die 3. Änderungssatzung der Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 16.09.2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.06.2010 und der 2. Änderungssatzung vom 20.02.2012 beschlossen.
Der § 3 enthält folgende neue Fassung:
„§ 3 Leistungen“
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Leistungsumfang |
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-Für die 6-Fahrtenkarte für Erwachsene und die 6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) wird eine Ermäßigung von 1,50 € auf den gültigen Tarif gewährt. Auf die Monatskarte für alle KUS Inhaber und die Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende wird eine Ermäßigung von 5,00€ auf den gültigen Tarif gewährt. |
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Für Erwachsene ab 16 Jahre und Kinder ab 1 Meter Körpergröße wird eine Ermäßigung von 2,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt. Auf die Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder wird eine Ermäßigung von 7,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt. |
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Jahresgebühr 10,00 € |
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Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 % |
Artikel 2
Die Änderung der Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. S. 777) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 17.09.2013
Dr. König
Oberbürgermeister
