Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 3. Änderung der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.02.2012.


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Sachdarstellung

Der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erhöhte zum 01.04.2013 die Tarife für den öffentlichen Nahverkehr um 6%. Im § 4 des Vertrages zwischen dem Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald heißt es: „Tarifänderungen müssen bei konstant bleibenden Ausgleichssätzen durch entsprechende Anpassung der Tarife KUS angesetzt werden.“

 

In 2012/ 2013 haben sich die Kosten für den Ausgleich der Fahrpreise deutlich erhöht.

 

Bereits 2012 gab die Universitäts- und Hansestadt Greifswald insgesamt 19.345€, davon für Fahrausweise 13.881€ aus. Gegenwärtig wurden für Fahrausweise bereits 10.071,70€ ausgeben. 2012 stellten 882 Bürger für sich und 659 Familienangehörige einen Antrag für den Kultur- und Sozialpass. Am 30.06.2013 waren es bereits 830 Antragssteller und 629 Familienangehörige. Um eine zusätzliche Belastung des Haushaltes auszuschließen, ist die Anhebung der Tarife für den KUS spätestens zum 01.10.2013 erforderlich.

 

Die Schwimmbad und Anlagen GmbH ändert zum 15.07.2013 die Eintrittspreise in das Freizeitbad. Entsprechend des Vertrages vom 12.12.2012 wurden die KUS-Tarife angepasst, sodass eine zusätzliche Belastung des Haushaltes durch die Anhebung der Eintrittspreise nicht erfolgt.

 

Änderungen:

Preise für Fahrausweise

 

6-Ticket

6-Ticket

Monatskarte

Monatskarte

 

jeder

erm.

jeder

erm.

 

 

 

 

 

Normaltarif

8,30€

6,20€

37,50€

28,00€

Tarif KUS

6,80€

4,70€

32,50€

23,00€

Ausgleich

UHGW

1,50€

1,50€

5,00€

5,00€

 

Preise für Nutzung des Freizeitbades

Eintrittspreise

Montag bis

Sonntag

 

Freizeitbad (ohne Zeitbegrenzung

Erwachsene

Ab 16 Jahre

 

Kinder

Ab 1 Meter

Körpergröße

Familien

2 Erwachsene und

2 Kinder

Normaltarif

 

9,50€

6,00€

24,00€

Tarif KUS

 

7,00€

3,50€

16,50€

Ausgleich

UHGW

 

2,50€

 

(zzgl. 1,00€

Wochenendzuschlag)

2,50€

 

(zzgl. 1,00€

Wochenendzuschlag)

7,50€

 

(zzgl. 1,00€

Wochenendzuschlag)

 


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

10

35100.54190000

Zuschuss KUS

28.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2013

12.000

12.000

-16.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2013

31500.54190200

16.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2014

35100.54190000

25.000

Weiterführung KUS

 

 


3. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Aufgrund der §§ 2 i.V.m.  5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird die 3. Änderungssatzung der Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung am 16.09.2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.06.2010 und der 2. Änderungssatzung vom 20.02.2012 beschlossen.

 

Der § 3 enthält folgende neue Fassung:

 

„§ 3 Leistungen“

 

  • Leistungen

Leistungsumfang

  • ÖPNV

-Für die 6-Fahrtenkarte für Erwachsene und die

6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) wird eine Ermäßigung von 1,50 € auf den gültigen Tarif gewährt.

Auf die Monatskarte für alle KUS Inhaber und die

Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende wird eine Ermäßigung von 5,00€ auf den gültigen Tarif gewährt.

  • Freizeitbad ohne Sauna
  • Keine Zeitbegrenzung

Für Erwachsene ab 16 Jahre und Kinder ab 1 Meter Körpergröße wird eine Ermäßigung von 2,50€

(zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt.

Auf die Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder wird eine Ermäßigung von 7,50€ (zzgl. Wochenendzuschlag) auf den gültigen Tarif gewährt.

  • Bibliothek

Jahresgebühr 10,00 €

  • St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von  20 % bis 40 %

 

Artikel 2

 

Die Änderung der Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. S. 777) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

Greifswald, den 17.09.2013

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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26.08.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend

Erweitern

02.09.2013 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

16.09.2013 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich