Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1133
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung der Aussetzung und 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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26.08.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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28.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Aufhebung der Aussetzung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 02.09.2013.
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Sachdarstellung
Unter Nummer B190-12/05 beschloss die Bürgerschaft am 05.09.2005 die Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Im Zusammenhang mit den Entscheidungen zum Haushalt des Jahres 2012 wurde die Umzugskostenbeihilfe auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Am 24.06.2013 beschloss die Bürgerschaft die Wiedereinführung der Beihilfe in der verringerten Höhe von 100 EUR pro Person zum 02.09.2013. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist die erste Änderung der Satzung erforderlich, da dort noch 150 EUR ausgewiesen sind.
Überdies soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Zahlung ausschließlich unbar durch Überweisung bewirkt werden.
Der Beschluss dient der formellen Umsetzung des Beschlusses vom 24.06.2013.
Finanzierung |
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Anlagen: 1. Änderungssatzung |
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1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 16.09.2013 die folgende 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlassen:
Artikel 1
- In § 1 wird die Zahl „150“ durch die Zahl „100“ ersetzt.
- § 3 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: „ Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein vom Antragsteller angegebenes Konto.“
Artikel 2
Die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt zum 02.09.2013 in Kraft.
Greifswald, den 17.09.2013…
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 17.09.2013
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
(Diese Satzung wurde am 17.09.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)
