Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1136
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung Straßenausbau im OT Riems, Teilstrecke Wiesenweg und Brooker Weg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
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Beratung
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20.08.2013
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die notwendigen Planungsleistungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) zur Diskussion eines grundhaften Ausbaus der Teilstrecke des Wiesenweg und des Brooker Weg im Ortsteil Riems, die in der Anlage zu diesem Beschluss violett markiert ist, im Jahre 2014 zu beschaffen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Entwurf des Haushalts 2014 mit einer entsprechenden untersetzten Maßnahme vorzulegen.
Sachdarstellung
Seit Jahren wird von Seiten der OTV Riems darauf hingewiesen, dass speziell diese Straße im OT Riems in einem unzumutbaren Zustand ist. Die genannte Teilstrecke ist ca. 580 Meter lang und über weite Strecken unbeleuchtet. Der unzumutbare Zustand der Straße ist in den beiliegenden Bildern dokumentiert. Diese sind 2010 aufgenommen. Seither wurden zwar vom Tiefbauamt kleinere Schadensbegrenzungsmaßnahmen durchgeführt, was allerdings am miserablen Grundzustand nichts ändern konnte.
Diese Straße wird gleichermaßen von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern benutzt; es gibt aber weder Fuß- noch Radweg. Besonders Kinder, aber natürlich auch alle anderen, nutzen diesen Weg zum (Schul-)Bus.
Es wird mit Planungskosten in Höhe von ca. 30.000 € für das Erreichen der Entwurfsphase gerechnet. Gemäß § 1 Satz 3 der Straßenbaubeitragssatzung sollen die eventuell Beitragsverpflichteten über die wesentlichen Regelungen von Beitragssätzen sowie die geplante Ausbaumaßnahme vor Erörterung in den Ausschüssen und den Ortsteilvertretungen und vor Beschlussfassung in geeigneter Form informiert werden. Um dieser Informationsobliegenheit Genüge tun zu können und die Ausbaumaßnahme mit ihren finanziellen Auswirkungen in den Gremien diskutieren zu können, ist die Beschaffung einer ersten Entwurfsplanung als substantieller Diskussionsgrundlage erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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343,7 kB
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2
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öffentlich
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89,5 kB
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