Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1133

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Aufhebung der Aussetzung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 02.09.2013.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.


Reduzieren

Sachdarstellung

Unter Nummer B190-12/05 beschloss die Bürgerschaft am 05.09.2005 die Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Im Zusammenhang mit den Entscheidungen zum Haushalt des Jahres 2012 wurde die Umzugskostenbeihilfe auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

 

Am 24.06.2013 beschloss die Bürgerschaft die Wiedereinführung der Beihilfe in der verringerten Höhe von 100 EUR pro Person zum 02.09.2013. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist die erste Änderung der Satzung erforderlich, da dort noch 150 EUR ausgewiesen sind.

 

Überdies soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Zahlung ausschließlich unbar durch Überweisung bewirkt werden.

 

Der Beschluss dient der formellen Umsetzung des Beschlusses vom 24.06.2013.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

12201.52539000

Umzugskostenbeihilfe

200.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2013

0

0

-200.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2013

Zinsen für Investitionskredite 61200.57420030

200.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2014 ff.

 

 

Beihilfe

100.000

 

 

 

Anlagen: 1. Änderungssatzung

 

 


1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 16.09.2013 die folgende 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlassen:

 

 

Artikel 1

 

  1. In § 1 wird die Zahl „150“ durch die Zahl „100“ ersetzt.

 

  1. § 3 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: „ Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein vom Antragsteller angegebenes Konto.“

 

Artikel 2

 

Die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt zum 02.09.2013 in Kraft.

 

Greifswald, den 17.09.2013…

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 17.09.2013

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

(Diese Satzung wurde am 17.09.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.08.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

28.08.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

Erweitern

02.09.2013 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

16.09.2013 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig