Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  beschließt

die anliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 26.05.2010

BS Nr. B131-06/10.


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Sachdarstellung

Mit dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V) vom 12.07.2010 sind die bisher

kreislichen Aufgaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald übergegangen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist daher seit diesem Zeitpunkt nicht mehr örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

gemäß § 69 Sozialgesetzbuch Acht (SGBVIII) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches- Kinder und Jugendhilfe- (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz-KJHG-Org M-V). Daher besitzt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch nicht mehr die damit im Zusammenhang stehende Regelungsbefugnis zum Erlass der Satzung des Jugendamtes.

 

Die Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist daher aufzuheben. 


Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

 

Auf Grund des § 5  und § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg/Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V) vom 12. 07.2010 (GVOBl. M-V S. 366) beschließt die Bürgerschaft  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung vom 04.11.2013 die folgende Satzung zur Aufhebung der  Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald BS Nr. B131-06/10:

 

 

Artikel  1 Aufhebung

 

Die Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 26.05.2010 BS Nr. B131-06/10  wird aufgehoben.

 

 

Artikel 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung  in Kraft.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

 

(Diese Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)

 

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Beschlüsse

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07.10.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend

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21.10.2013 - Hauptausschuss (HA)

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04.11.2013 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig