Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1143
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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07.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2013
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Sachdarstellung
Mit dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V) vom 12.07.2010 sind die bisher
kreislichen Aufgaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald übergegangen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist daher seit diesem Zeitpunkt nicht mehr örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
gemäß § 69 Sozialgesetzbuch Acht (SGBVIII) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches- Kinder und Jugendhilfe- (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz-KJHG-Org M-V). Daher besitzt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch nicht mehr die damit im Zusammenhang stehende Regelungsbefugnis zum Erlass der Satzung des Jugendamtes.
Die Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist daher aufzuheben.
Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf Grund des § 5 und § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg/Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V) vom 12. 07.2010 (GVOBl. M-V S. 366) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung vom 04.11.2013 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald BS Nr. B131-06/10:
Artikel 1 Aufhebung
Die Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 26.05.2010 BS Nr. B131-06/10 wird aufgehoben.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung des Amtes für Jugend, Soziales und Familie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. König
Oberbürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
(Diese Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)
