Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1138
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2013
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Sachdarstellung
Mit Beschluss Nr. B200-10/10 vom 27.09.2010 hat die Bürgerschaft die Benutzungs- und Entgeltordnung der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.
Der Nutzerkreis wird entsprechend Paragraph 1 (1), Punkt „c“ erweitert.
Den Ausschüssen des Kreistages Vorpommern Greifswald, soll die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung der Räumlichkeiten gegeben werden.
1. Änderung über die Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.07.2011
(GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 04.11.2013 die folgende 1. Änderung über die Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen erlassen:
Artikel 1
Der § 1 (1) wird um den Punkt „c“ erweitert und enthält den Wortlaut:
„c. Ausschüsse des Kreistages Vorpommern Greifswald“
Artikel 2
Die erste Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Soweit beim Erlass gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diesen entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
(Die Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekanntgemacht.)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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41 kB
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2
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öffentlich
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25,4 kB
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3
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öffentlich
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49 kB
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4
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öffentlich
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102,1 kB
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5
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öffentlich
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51,6 kB
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