Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung über die Nutzung von Räumen in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen mit folgender Änderung.


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Sachdarstellung

Mit Beschluss Nr. B200-10/10 vom 27.09.2010 hat die Bürgerschaft die Benutzungs- und Entgeltordnung der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.

 

Der Nutzerkreis wird entsprechend Paragraph 1 (1), Punkt „c“ erweitert.

 

Den Ausschüssen des Kreistages Vorpommern Greifswald, soll die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung der Räumlichkeiten gegeben werden.

 


1. Änderung über die Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen

 

 

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.07.2011

(GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 04.11.2013 die folgende 1. Änderung über die Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen erlassen:

 

 

     Artikel 1

 

 

Der § 1 (1) wird um den Punkt „c“ erweitert und enthält den Wortlaut:

 

„c. Ausschüsse des Kreistages Vorpommern Greifswald“

     

 

     Artikel 2

 

 

Die erste Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung über die Räume in kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen und anderen städtischen Einrichtungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

Soweit beim Erlass gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diesen entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

(Die Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekanntgemacht.)

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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21.10.2013 - Hauptausschuss (HA)

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04.11.2013 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich