Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung) mit einer Gebühr in Höhe von 2,25 €/m³ für Schmutzwasser und einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 7,50 € pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.


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Sachdarstellung

Die 8. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung beinhaltete die Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2011 bis 2013.

Die vorgelegte Neukalkulation berücksichtigt den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016. Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren werden ausgeglichen.

 

Die bestehende Unterdeckung aus dem Vorjahreskalkulationszeitraum 2011 bis 2013 beträgt für die Schmutzwassergebühr 200T€ und für die Niederschlagswassergebühr 282T€. Das sind ca. 2,5 % der kalkulierten Gesamtkosten.

 

Den größten Einfluss auf die Kostenentwicklung der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung haben die aus den getätigten Investitionen in das Klärwerk und in das Regenwassernetz resultierenden zusätzlichen Abschreibungen sowie die erhöhte Zinsbelastung für die dafür notwendigen Kredite.

 

Weiteren Einfluss auf die Kostensteigerung in den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung haben die stetig steigenden Einkaufspreise von Materialien/Betriebsstoffen, Fremdleistungen und kaufmännische Dienstleistungen. In den Prognosen der Personalkosten ist eine zukünftige Lohnentwicklung von circa 2,5 % berücksichtigt.

 

In der Kalkulation wurde das Eigenkapital weiterhin mit 6 % verzinst. Die Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals des Abwasserwerkes liegt im Kalkulationszeitraum bei 3,58 %.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

 

Die Ergebnisse des Eigenbetriebes Abwasserwerk werden jeweils im gleichen Jahr im Ergebnishaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald berücksichtigt und verändern jeweils in gleicher Höhe die Finanzanlage (Sondervermögen).

 

Im Finanzhaushalt der Stadt wird im Folgejahr jeweils im Teilhaushalt 11 die Abführung aus dem Gewinn in Höhe der Eigenkapitalverzinsung geplant.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1  9. Änderungssatzung

Anlage 2  Kalkulation

 


 Anlage 1

 

9. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung

in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GOVBl. M-V S. 8), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBL M-V S. 410ff.) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 04.11.2013 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Die Entwässerungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt je m³ Abwasser 2,25 EUR.“

 

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

„Für Niederschlagswasser, das in die Öffentliche Einrichtung eingeleitet wird, beträgt die Gebühr 7,50 EUR je 10 m² befestigte Fläche, die an die Abwasseranlagen angeschlossen ist oder von der Niederschlagswasser in die Anlagen gelangt.“

 

Artikel 2

 

Der Artikel 1 tritt zum 01.Januar 2014 in Kraft.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 06.11.2013

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

(Diese Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.10.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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21.10.2013 - Hauptausschuss (HA)

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04.11.2013 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich