Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1158
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum Bündnis „Vermögenssteuer jetzt“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2013
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Sachdarstellung
Die Kommunen stehen vor zunehmend größeren finanziellen Engpässen, worunter viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu leiden haben. Gleichzeitig nimmt der private Reichtum einiger Weniger stetig zu. Steuersenkungen der letzten Bundesregierungen haben die Situation weiter verschärft. Privater Reichtum und öffentliche Armut hängen untrennbar zusammen. Zudem erhebt Deutschland unterdurchschnittlich wenige vermögensbezogene Steuern, vergleicht man mit anderen entwickelten Ländern. Daher wäre eine wichtige Maßnahme die Einführung einer Vermögenssteuer, um der aktuellen Entwicklung maßvoll zu begegnen.
Eine wichtige Maßgabe des Grundgesetztes ist die Feststellung, dass Eigentum verpflichtet. Steigender Reichtum sollte daher auch mit größerer Verantwortung einhergehen. Eine gute Ausfinanzierung unserer Kommunen sollte im Interesse eines Jeden sein, besonders wenn er im zunehmenden Maße von der aktuellen Entwicklung profitiert. Von einer Wiedereinführung würde auch Greifswald profitieren, die zusätzlichen Mittel könnten dazu genutzt werden, Kinder, Familien, Studierende und Senioren in unserer Stadt mehr zu unterstützen.
Greifswald sollte es daher unserer Partnerstadt Osnabrück gleichtun und dem parteiübergreifenden Bündnis „Vermögenssteuer jetzt“ beitreten. Osnabrück schloss sich diesem Bündnis bereits im November 2012 an.
Die Bürgerschaft sollte sich dem Problem der klammen Kassenlage vieler Kommunen nicht verschließen. Mit einem Beitritt könnte die Bürgerschaft ein wichtiges und zugleich konsequentes Signal dafür setzen, dass die schiefe Haushaltslage vieler Kommunen eben mit der geringen Besteuerung steigender privater Großvermögen zusammenhängt.
