Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Anzahl von sechs Mitgliedern für den Wahlausschuss aus Anlass der Bürgerschaftswahl 2014.

 

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Sachdarstellung

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V vom 16. Dezember 2010 bestimmt im § 10, Absatz 1 „…Den Wahlausschuss bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird vom Landtag oder von der Vertretung festgelegt. „

In der Vergangenheit hat sich die Anzahl von sechs Mitgliedern in den Wahlausschüssen bewährt, so dass diese Anzahl auch weiterhin Bestand haben sollte.

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2013 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

04.11.2013 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig