Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1152
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses aus Anlass der Bürgerschaftswahl 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2013
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Sachdarstellung
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V vom 16. Dezember 2010 bestimmt im § 10, Absatz 1 „…Den Wahlausschuss bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird vom Landtag oder von der Vertretung festgelegt. „
In der Vergangenheit hat sich die Anzahl von sechs Mitgliedern in den Wahlausschüssen bewährt, so dass diese Anzahl auch weiterhin Bestand haben sollte.
