Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1144
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung des "SFZ" (Schülerfreizeitzentrum) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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07.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.11.2013
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Sachdarstellung
Mit Wirkung vom 30.06.2011 wurde der Betrieb des Schülerfreizeitzentrums vollständig eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt das durch die Entgeltordnung eingeräumte Nutzungsrecht und infolge dessen auch die Entgelterhebung. Die Entgeltordnung ist daher aufzuheben.
Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung des „SFZ“ (Schülerfreizeitzentrum) der Universität- und Hansestadt Greifswald
Auf Grund des § 5 und § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777) beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung vom 04.11.2013 die folgende Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung des „SFZ“ (Schülerfreizeitzentrum) der Universität- und Hansestadt Greifswald:
Artikel 1 Aufhebung
Die Entgeltordnung des „SFZ“ (Schülerfreizeitzentrum) der Universität- und Hansestadt Greifswald vom 14.07.2010 BS Nr. B175-08/10 wird aufgehoben
Artikel 2 Inkrafttreten
Die Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung des „SFZ“ (Schülerfreizeitzentrum) der Universität- und Hansestadt Greifswald tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. König
Oberbürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 06.11.2013
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
(Diese Satzung wurde am 06.11.2013 im Internet öffentlich bekannt gemacht.)
