Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die außerplanmäßige Auszahlung nicht verbrauchter zweckgebundener Mittel für Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 in Höhe von 724.805,84 EUR an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, als jetzigen Aufgabenträger

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Sachdarstellung

Im Jahr 2011 wurden im Rahmen des SGB II zusätzliche Mittel zur Entlastung der Kommunen durch die Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollte es den Aufgabenträgern des SGB II ermöglicht werden, Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche der Familien von SGB II Leistungsempfängern durch besondere Förderungen zu ermöglichen.

 

Die landesrechtliche Ausgestaltung der zusätzlichen Mittelzuweisungen enthält nach Auffassung des Sozial- und des Innenministeriums eine Zweckbindung für Bildung und Teilhabe.

Die der Stadt hierfür zugeflossenen Mittel wurden im Jahre 2011 im Volumen von 724.805,84 EUR nicht für die Unterstützung von Bildung und Teilhabe verbraucht.

 

In Folge der Kreisgebietsreform 2011 ging die Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald über.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Landkreisneuordnungsgesetzes hat die eingekreisten Stadt mit dem Landkreis, in den sie eingekreist wurde, im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, die Rechtsfolgen, die sich aus der Einkreisung ergeben, zu regeln.

 

Dies sollte bis spätestens 30. September 2012 geschehen sein.

 

Diese Einigung ist bisher nicht erfolgt, da insbesondere die Auseinandersetzung über das übergehende Vermögen schwierige Fragestellungen aufgeworfen hat und der Landesgesetzgeber erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 eine Lösung des Finanzierungsproblems für die Landkreise anbot.

 

Die Vorlage eines entsprechenden Vertrages wird im 1. Quartal 2014 erwartet.

 

Die hier in Rede stehenden Mittel werden beim jetzigen Aufgabenträger Landkreis Vorpommern-Greifswald dringend benötigt.

 

Da die Höhe selbst unstrittig ist, wird auf das ursprünglich beabsichtigte Aufrechnungsverfahren gegenseitiger Forderungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung für diesen Zweck verzichtet und die Stadt geht durch Auszahlung der Mittel in Vorleistung, um die in diesem Zusammenhang stehende Aufgabenerfüllung zu unterstützen.

 

Im Rahmen der Planung des Haushaltes 2013 wurde diese Zahlungspflicht nicht erkannt und berücksichtigt. Aus den genannten Gründen ist die Zahlung dem Grunde und der Höhe nach unabweisbar.

 

Die Finanzierung der Auszahlung wird über Mehreinzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gedeckt. Geplanten Einzahlungen von 11.685.800 EUR stehen voraussichtlich 12.469.700 EUR Einzahlungen gegenüber. So dass die zu erwartenden 783.900 EUR Mehreinzahlungen ausreichen, um den Bedarf von 724.805,84 EUR zu decken.

 

Der Ergebnishaushalt des Jahres 2013 ist hiervon nicht berührt, da es sich um eine Verbindlichkeit der Stadt aus dem Jahr 2011 handelt. Da die Eröffnungsbilanz noch nicht festgestellt wurde, ist dem Wertaufhellungsgebot folgend, eine Verbindlichkeit in entsprechender Höhe in die Bilanz aufzunehmen, die bei Zahlung aufgelöst wird und somit keinen Aufwand im Haushaltsjahr 2013 verursacht.


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200.7695000

Außerordentliche Auszahlungen

724.805,84

2

11

61100.4021000

Gemeindeanteil an der

Einkommenssteur

724.805,84

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden / verfügbar
in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2013

0

724.805,84

-724.805,84

2

2013

11.685.800

12.469.700,00

783.900,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

2

11

61100.4021000

724.805,84

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

02.12.2013 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

16.12.2013 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig