Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1183
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 192 - "Sanierungsgebiet Wieck" der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Sport
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Beratung
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19.11.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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18.11.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend
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Beratung
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18.11.2013
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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19.11.2013
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●
Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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20.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2013
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Sachdarstellung
mündlich durch den Amtsleiter
Haushaltssatzung
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
für das Haushaltsjahr 2014
Städtebauliches Sondervermögen 192
„Sanierungsgebiet Wieck“
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 16.12.2013 und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 9.500 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 9.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 9.500 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 9.500 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.
§ 5 Hebesätze
entfällt
§ 6 derzeit nicht belegt
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
entfällt
§ 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug 127.795,66 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 127.795,66 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 127.795,66 EUR
§ 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen
Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt diese auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.
Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.
Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Greifswald, Dr. Arthur König Oberbürgermeister
Siegel
(Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am ....... durch das Innenministerium erteilt.
Alternativ:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom .......... angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom bis (Wochentag, Datum)
von bis Uhr,
im Rathaus, Zimmer öffentlich aus. Greifswald, den ..................)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,3 MB
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