Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushalts-

satzung des Städtebaulichen Sondervermögens 162 – „Fleischervorstadt – Stadtteil mit be

sonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie

den Haushaltsplan 2014.


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Sachdarstellung

mündlich durch den Amtsleiter


Haushaltssatzung

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

für das Haushaltsjahr 2014

Städtebauliches Sondervermögen 162

„Fleischervorstadt – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“

 

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 16.12.2013 und mit Genehmigung des Innenministeriums folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf       3.834.200 EUR

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf     3.834.200 EUR

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf          0 EUR

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf          0 EUR

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf         0 EUR

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf        0 EUR

 

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf            0 EUR

    die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

    die Entnahmen aus Rücklagen auf            0 EUR

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf           0 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf          2.655.343 EUR

    die ordentlichen Auszahlungen auf        3.833.500 EUR

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf          -     1.178.157  EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf             0 EUR

    die außerordentlichen Auszahlungen auf           0 EUR

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf         0 EUR

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf      2.023.910 EUR

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       2.992.200 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf   -         968.290 EUR

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                      0 EUR

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                    0 EUR

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                   0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

auf            -  EUR.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.

 

 

§ 5 Hebesätze

 

entfällt

 

 

§ 6 derzeit nicht belegt

 

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

 

entfällt

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug           0 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres beträgt       0 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres         0 EUR.

 

 

§ 9 Besonderer Bewirtschaftungsregelungen

Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.

Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt diese auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.

 

Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.

 

Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt

 

 

 

 

 

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am   erteilt.

 

 

 

 

 

 

Greifswald,        Dr. Arthur König                                                                                                                               Oberbürgermeister

 

     Siegel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am ....... durch das Innenministerium erteilt.

Alternativ:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom .......... angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

vom  bis (Wochentag, Datum)

von   bis   Uhr,

im Rathaus, Zimmer öffentlich aus. Greifswald, den ..................)

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend

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18.11.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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19.11.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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19.11.2013 - Ausschuss für Sport

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20.11.2013 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur - zur Kenntnis genommen

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02.12.2013 - Hauptausschuss (HA)

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16.12.2013 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich