Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1172
Grunddaten
- Betreff:
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Umbenennung der „Carl-Päpke-Straße“ (ehem. Planstraße im Bebauungsplan 62 - An den Wurthen) in „Kleine Hafenstraße“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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13.11.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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19.11.2013
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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20.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2013
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Sachdarstellung
Mit dem Beschluss B654-35/13 vom 16.09.2013 hat die Bürgerschaft den Oberbürgermeister beauftragt, die Voraussetzungen für die Wiederbenennung des Bahnhofsvorplatzes (ehemaliger ZOB) in „Carl-Paepke-Platz“ zu veranlassen.
In Rahmen der Beratungsfolge erinnerte die Verwaltung mehrfach an den Beschluss der Bürgerschaft B520-37/08 vom 29.09.2008 eine Plan-Straße im B-Plan 62 – An den Wurthen „Carl-Päpke-Straße“ benennen. Um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten, sollte auf eine doppelte Vergabe von Namen bei Plätzen und Straßen der Stadt verzichtet werden.
Darum rät die Verwaltung als Folge des o.g. Beschluss B654-35/13 der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die „Carl-Päpke-Straße“ umzubenennen.
Bereits in der Beschlussvorlage 2008 zur Benennung der Straße in „Carl-Päpke-Straße“ wurde der Name „Kleine Hafenstraße“ als Alternative vorgeschlagen. Damit sollte auf den maritimen Charakters des Stadtviertels sowie auf die maritime Geschichte Greifswald hingewiesen werden.
Um Verwechselungen bei der Gefahrenabwehr zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die „Carl-Päpke-Straße“ nun in „Kleine Hafenstraße“ umzubenennen.
Da bisher mit der Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, fallen keine neuen Kosten an. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer liegt vor.
Finanzierung |
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Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtmaßnahme
Folgekosten |
Ja Nein: |
Anlagen: |
Übersichtsplan geplante Carl-Päpke-Straße |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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83,7 kB
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