Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1214
Grunddaten
- Betreff:
-
Schneebeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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19.11.2013
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2013
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Sachdarstellung
Gemäß § 5 der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger verpflichtet, in dem dort beschriebenen Umfang d ihrer Verpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung nachzukommen. Weiter schreibt der § 5 Abs. 2 Nr. 5 der Straßenreinigungssatzung in der derzeit gültigen Fassung vor, dass „Schnee und Eis auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern sind. Auf Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtgen angrenzenden Teiles des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Rinnsteine, Einläufe in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienende Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden.“
Die in den Wintermonaten der vergangenen Jahre gefallenen Schneemengen haben gezeigt, dass dieser Vorschrift nicht immer Folge geleistet werden kann. Die zur Lagerung des Schnees vorgeschrieben Flächen haben bei weitem nicht ausgereicht um die Schneemassen ordnungsgemäß zu lagern. Eine nur unzureichende Beseitigung des Schnees führt aber dazu, dass die Anlieger ihrer Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung nicht mehr Folge leisten können oder sich immer gegenseitig den Schnee wieder vor die Haustür schieben. Auch gefährdet eine nur unzureichende Beseitigung des Schnees die öffentliche Sicherheit und Ordnung und macht es insbesondere für die älteren Mitbewohner nur sehr schwer möglich die Fuß- und Radwege zu benutzen.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten ein Konzept für die Beseitigung des Schnees an den besonders neuralgischen Punkten zu erarbeiten. Dabei sollten nicht nur der Marktplatz, sondern auch besonders betroffene Straßen in den einzelnen Stadtteilen Berücksichtigung finden.
