Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1182
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßiger Aufwand und Auszahlung Kreisumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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18.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.12.2013
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
61100000/54421000 |
Allg. Umlagen - Kreisumlage |
18.689.88,99 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2013 |
18.093.500 |
18.093.500,00 |
- 596.388,99 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
2013 |
61100000/41111000 allg. Schlüsselzuweisung |
596.388,99 |
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Nach § 23 FAG erhebt der Landkreis zur Deckung seines Finanzbedarfes eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden.
Die Haushaltssatzung des Landkreises Ostvorpommern-Greifswald für 2012 und 2013 sah einen Kreisumlagesatz von 45 % vor. Davon wurde bei der Planung der Umlage ausgegangen.
Mit der Haushaltssatzung für 2013 wurde der Umlagesatz auf 47 % angehoben.
Von Januar bis August wurden monatliche Abschläge auf der Basis von 45 % gezahlt (Bescheid vom 09.01.2013).
Mit Bescheid vom 11.09.2013 hat der Landkreis VG die Kreisumlage auf der Basis von 47 % neu festgesetzt. Der Nachzahlungsbetrag erhöht die abzuführende Umlage der Monate September bis Dezember.
Diese Mittel müssen nunmehr überplanmäßig bereitgestellt werden.
Als Deckungsmittel dienen Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Diese erhöhen sich in 2013 durch eine vorgezogene Abrechnung des Finanzausgleichs des Jahres 2012 und die Erhöhung der Einwohnerzahl nach dem Zensus 2011.
Gemäß § 22 Abs. 4 Ziff. 2 KV M-V, § 5 Abs. 5 Nr. 2 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Zuständigkeit des Hauptausschusses nicht mehr gegeben und die Bürgerschaft hat zu beschließen.
Folgekosten |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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