Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt, der Oberbürgermeister möge die Einführung von Leitlinien guter Unternehmensführung für Unternehmen mit städtischer Beteiligung prüfen und der Bürgerschaft noch in dieser Wahlzeit einen Entwurf zur Verabschiedung vorlegen.

 

 

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist direkt und indirekt an zahlreichen Unternehmen beteiligt, welche überwiegend in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben werden. Nach Kommunalverfassung M-V ist eine Beteiligung der Stadt an solchen Gesellschaften nur zulässig, wenn diese über einen Aufsichtsrat verfügen. Diese Aufsichtsräte beraten und beaufsichtigen die jeweiligen Aufsichtsgremien. Damit die Bürgerschaft bei der Besetzung der Aufsichtsgremien, die Mitglieder dieser Aufsichtsgremien, aber auch die Gesellschaftervertreter und die Geschäftsführungen ihrer Verantwortung ordnungsgemäß nachkommen können, ist die Verabschiedung von Leitlinien guter Unternehmensführung hilfreich. Hierdurch können auch Interessenkollisionen von Anfang an vermieden werden.

 

Am 25.05.2014 wird eine neue Bürgerschaft in Greifswald gewählt, welche nach der Konstituierung wiederum die Besetzung der Aufsichts-, Verwaltungs-, oder Beiräte, aber auch von Werksausschüssen, Zweckverbandsversammlungen etc. vornimmt. Damit spätestens zur Arbeitsaufnahme der neuen Bürgerschaft solche Leitlinien auch in Greifswald zur Verfügung stehen, soll der Oberbürgermeister eine entsprechende Prüfung vornehmen und der Bürgerschaft den Entwurf solcher Leitlinien zur Beschlussfassung vorlegen. Der Oberbürgermeister darf sich hierbei sicherlich an den entsprechenden Leitlinien der Hansestadt Stralsund orientieren, welche derzeit der dortigen Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorliegen.

 

 

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Beschlüsse

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10.03.2014 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

24.03.2014 - Bürgerschaft (BS)