Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1280
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Fraktionszuwendungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.03.2014
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Sachdarstellung
mündlich
Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen
Ausgabeart |
Zulässig |
Bemerkungen |
Aufwandsentschädigung |
Nein |
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Ausgestaltung der Fraktionsräume mit Grünpflanzen, Blumen |
Nein |
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Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen |
Ja |
soweit diese nicht nur unerhebliche Beratung anbieten |
Beratungskosten |
Beschränkt |
für schwierige und spezielle Einzelfragen im Rahmen der Aufgabe der Fraktion |
Bildungsreisen |
Nein |
siehe „Fortbildung“ |
Buchführungskosten |
Nein |
Ausnahme: Lohn- u. Gehaltsbuchhaltung |
Bürobedarf Büroeinrichtungen |
Ja |
Ggf. über kommunales Beschaffungswesen; Beachte: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Maßstab Verwaltung |
Essen und Getränke, Erfrischungen, Bewirtungen |
Beschränkt |
Zulässig sind alkoholfreie Tischgetränke bei Fraktionssitzungen, Presse- und Gäste- gesprächen in angemessenem Umfang sowie ein Imbiss bei lang andauernden Sitzungen, z.B. Klausurtagungen. Darüber hinausgehende Kosten für Bewirtungen und Verköstigungen sind nicht erstattungsfähig. |
Fachliteratur Fachzeitschriften |
Beschränkt |
Auf die Bestände der Stadtbibliothek und Fachämter ist vorrangig zurückzugreifen. |
Fahrten in Partnerstädte |
Nein |
keine Fraktionsarbeit |
Fahrkosten |
Nein |
unzulässig, Doppelfinanzierung zur Entschädigungsverordnung |
Fortbildung |
Ja |
Sofern sie sich auf die Aufgaben der UHGW und der Fraktion beziehen. Die Teilnehmer sind aufzuführen, die Einladung bzw. das Programm ist beizufügen |
Fraktionslose Abgeordnete |
Nein |
Zuschüsse sollen Fraktionsarbeit fördern |
Geschenke an Fraktions-mitglieder, Angehörige oder andere Personen, z. B. Blumen bei Kranken-besuchen, Geburtstagen, Jubiläen |
Beschränkt |
Für jede Fraktion ist jährlich ein Betrag von max. 100 Euro bzw. bei Fraktionen, die mehr als 10 Mitglieder haben, 10 Euro pro Jahr und Mitglied nicht zu überschreiten. |
Gehälter |
Ja |
Geschäftsführer/ Assistent/ Verwaltungskraft keine Besserstellung gegenüber dem Personal der Verwaltung |
Gesellige Veranstaltungen (z. B. Neujahrsempfänge, Weihnachtsfeiern) |
Nein |
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Grußkarten der Fraktionen |
Nein |
kein Bezug zur Fraktionsarbeit |
Instandhaltung Büroausstattung |
Ja |
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Klausurtagung |
Ja |
Anerkannt werden höchstens zwei Klausurtagungen pro Jahr. Bei der Durchführung ist ein strenger Maßstab an die Angemessenheit anzulegen. Teilnehmerliste ist vorzulegen |
Kontoführungsgebühren |
Ja |
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Kopierkosten |
Ja |
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Kosten für Personalbearbeitung |
Ja |
siehe „Gehälter“ |
Mahngebühren, Säumniszuschläge, Überziehungszinsen |
Nein |
Widerspruch Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit |
Miete und Mietnebenkosten |
Ja |
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Öffentlichkeitsarbeit |
Beschränkt |
Zulässig sind nur Informationen über die Fraktionsarbeit in Form von eigenen Druckerzeugnissen (Fraktionszeitung), Informationsschriften (Flug-/Faltblätter) und Zeitungsanzeigen sowie Internetauftritte.
Der informative Gehalt darf hinter einer werbenden oder schlagwortartigen Aufmachung nicht zurücktreten. Die Finanzierung von Plakaten ist unzulässig. Bei allen Veröffentlichungen muss ein Bezug zu den Aufgaben der Fraktion in der Gemeindevertretung im Vordergrund stehen.
Spenden für sowie Anzeigen, Inserate und Werbung in Vereinsheften, Parteizeitungen und sonstigen Mitgliederzeitschriften sind nicht zulässig.
Die Finanzierung von gemeinsamen Publikationen von Fraktion und Partei stößt an die Grenzen der Zulässigkeit. In der Darstellung ist eine klare Trennung von Fraktion und Partei zu gewährleisten, um anteilige Kosten anerkennen zu können.
Im Zeitraum von 3 Monaten vor dem Tag der Kommunalwahl ist keine Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion aus öffentlichen Fraktionsmitteln finanzierbar. |
Parteifinanzierung |
Nein |
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Parteiveranstaltung, Teilnahme |
Nein |
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Portokosten |
Ja |
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Prozesskosten |
Beschränkt |
Gerichts- und Anwaltkosten nur, sofern die Fraktion selbst Prozesspartei und Kostenschuldner ist. |
Rechtsgutachten |
Beschränkt |
im Einzelfall bei Bezug zur Fraktionsarbeit |
Reisekosten der Fraktionsmitglieder zu Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Informationen im Auftrage der Fraktion |
Ja |
grundsätzlich nach Landesreisekostengesetz; Entschädigungsverordnung ist zu beachten; Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. |
Spenden |
Nein |
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Steuerberatungskosten |
Nein |
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Tageszeitungen |
Ja |
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Telekommunikationskosten |
Ja |
Telefon-, Fax-, Internetkosten |
Trauerbekundungen, z. B. Blumen, Kränze, Traueranzeigen, Kondolenzkarten |
Beschränkt |
in angemessenem Umfang |
Veranstaltungen |
Beschränkt |
sofern Bezug zur Fraktionsarbeit |
Verdienstausfall |
Nein |
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Visitenkarten |
Nein |
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Wahlkampffinanzierung |
Nein |
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Wartung und Reparatur Bürogeräte |
Ja |
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