Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Fraktionen im Umgang mit den Fraktions-zuwendungen.

 

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.

 

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Sachdarstellung

 

mündlich


Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen

 

Ausgabeart

Zulässig

Bemerkungen

Aufwandsentschädigung

Nein

 

Ausgestaltung der Fraktionsräume mit Grünpflanzen, Blumen

Nein

 

Beiträge an kommunalpolitische  Vereinigungen

Ja

soweit diese nicht nur unerhebliche Beratung anbieten

Beratungskosten

Beschränkt

für schwierige und spezielle Einzelfragen im Rahmen der Aufgabe der Fraktion

Bildungsreisen

Nein

siehe „Fortbildung“

Buchführungskosten

Nein

Ausnahme: Lohn- u. Gehaltsbuchhaltung

Bürobedarf

Büroeinrichtungen

Ja

Ggf. über kommunales Beschaffungswesen;

Beachte: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Maßstab Verwaltung

Essen und Getränke, Erfrischungen,

Bewirtungen

Beschränkt

Zulässig sind alkoholfreie Tischgetränke bei Fraktionssitzungen, Presse- und Gäste- gesprächen in angemessenem Umfang sowie ein Imbiss bei lang andauernden Sitzungen, z.B. Klausurtagungen. Darüber hinausgehende Kosten für Bewirtungen und Verköstigungen sind nicht erstattungsfähig.

Fachliteratur

Fachzeitschriften

Beschränkt

Auf die Bestände der Stadtbibliothek und

Fachämter ist vorrangig zurückzugreifen.

Fahrten in Partnerstädte

Nein

keine Fraktionsarbeit

Fahrkosten

Nein

unzulässig, Doppelfinanzierung zur Entschädigungsverordnung

Fortbildung

Ja

Sofern sie sich auf die Aufgaben der UHGW und der Fraktion beziehen. Die Teilnehmer sind aufzuführen, die Einladung bzw. das Programm ist beizufügen

Fraktionslose Abgeordnete

Nein

Zuschüsse sollen Fraktionsarbeit fördern

Geschenke an Fraktions-mitglieder, Angehörige oder andere Personen, z. B. Blumen bei Kranken-besuchen, Geburtstagen, Jubiläen

Beschränkt

Für jede Fraktion ist jährlich ein Betrag von max. 100 Euro bzw. bei Fraktionen, die mehr als 10 Mitglieder haben, 10 Euro pro Jahr und Mitglied nicht zu überschreiten.

Gehälter

Ja

Geschäftsführer/ Assistent/ Verwaltungskraft

keine Besserstellung gegenüber dem Personal der Verwaltung

Gesellige Veranstaltungen

(z. B. Neujahrsempfänge, Weihnachtsfeiern)

Nein

 

Grußkarten der Fraktionen

Nein

kein Bezug zur Fraktionsarbeit

Instandhaltung Büroausstattung

Ja

 

Klausurtagung

Ja

Anerkannt werden höchstens zwei Klausurtagungen pro Jahr. Bei der Durchführung ist ein strenger Maßstab an die Angemessenheit anzulegen.

Teilnehmerliste ist vorzulegen    

Kontoführungsgebühren

Ja

 

Kopierkosten

Ja

 

Kosten für Personalbearbeitung

Ja

siehe „Gehälter“

Mahngebühren, Säumniszuschläge, Überziehungszinsen

Nein

Widerspruch Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Miete und Mietnebenkosten

Ja

 

Öffentlichkeitsarbeit

Beschränkt

Zulässig sind nur Informationen über die Fraktionsarbeit in Form von eigenen Druckerzeugnissen (Fraktionszeitung), Informationsschriften (Flug-/Faltblätter) und Zeitungsanzeigen sowie Internetauftritte.

 

Der informative Gehalt darf hinter einer werbenden oder schlagwortartigen Aufmachung nicht zurücktreten. Die Finanzierung von Plakaten ist unzulässig. Bei allen Veröffentlichungen muss ein Bezug zu den Aufgaben der Fraktion in der Gemeindevertretung im Vordergrund stehen.

 

Spenden für sowie Anzeigen, Inserate und Werbung in Vereinsheften, Parteizeitungen und sonstigen Mitgliederzeitschriften sind nicht zulässig.

 

Die Finanzierung von gemeinsamen Publikationen von Fraktion und Partei stößt an die Grenzen der Zulässigkeit. In der Darstellung ist eine klare Trennung von Fraktion und Partei zu gewährleisten, um anteilige Kosten anerkennen zu können.

 

Im Zeitraum von 3 Monaten vor dem Tag der Kommunalwahl ist keine Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion aus öffentlichen Fraktionsmitteln finanzierbar.

Parteifinanzierung

Nein

 

Parteiveranstaltung, Teilnahme

Nein

 

Portokosten

Ja

 

Prozesskosten

Beschränkt

Gerichts- und Anwaltkosten nur, sofern die Fraktion selbst Prozesspartei und Kostenschuldner ist.

Rechtsgutachten

Beschränkt

im Einzelfall bei Bezug zur Fraktionsarbeit

Reisekosten der Fraktionsmitglieder zu Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Informationen im Auftrage der Fraktion

Ja

grundsätzlich nach Landesreisekostengesetz; Entschädigungsverordnung ist zu beachten; Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten.

Spenden

Nein

 

Steuerberatungskosten

Nein

 

Tageszeitungen

Ja

 

Telekommunikationskosten

Ja

Telefon-, Fax-, Internetkosten

Trauerbekundungen,

z. B. Blumen, Kränze, Traueranzeigen, Kondolenzkarten

Beschränkt

in angemessenem Umfang

Veranstaltungen

Beschränkt

sofern Bezug zur Fraktionsarbeit

Verdienstausfall

Nein

 

Visitenkarten

Nein

 

Wahlkampffinanzierung

Nein

 

Wartung und Reparatur Bürogeräte

Ja

 

 

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Beschlüsse

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24.03.2014 - Bürgerschaft (BS)