Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/1274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 10.531.600 EUR aufzunehmen.

 

Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist zu informieren.


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Sachdarstellung

Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung notwendig.

 

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2012 und 2013. Da es erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung noch keine Kredite wie geplant aufgenommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2012 wurde der Universitäts-und Hansestadt Greifswald mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 28. Juni 2012 die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (ohne Umschuldungen) mit einem Betrag in Höhe von 7.866.600 EUR genehmigt. Gem. § 52 KV M-V gilt diese Genehmigung bis zum Ende des Haushaltsjahres 2013 und erlischt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014.

Von den für das Haushaltsjahr 2012 geplanten Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 26.689,1 TEUR wurden auf Grund des Realisierungsstandes zum 31.12.2012 Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 15.449,6 TEUR nach 2013 übertragen. Von diesen Ermächtigungen wurden in der Haushaltsdurchführung 9.295,8 TEUR in Anspruch genommen. Da auch in 2013 nicht alle geplanten Investitionsmaßnahmen des Jahres 2012 beendet werden konnten, werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 nochmals rd. 6 Mio. EUR Auszahlungsermächtigungen für Investitionen nach 2014 übertragen.

Da die bereits genehmigte Kreditermächtigung für 2012 mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 erlischt, wurde diese im Haushaltsplan 2014 vorsorglich neu veranschlagt und liegt der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine Kreditaufnahme aus der Ermächtigung für das Haushaltsjahr 2012. Erste Kreditaufnahmen werden aber kurzfristig notwendig.

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörde auf 2.665.000 EUR festgesetzt.

 

Die für das Haushaltsjahr 2013 geplanten Investitionsmaßnahmen konnten bis zum Jahresende ebenfalls nicht vollständig realisiert werden, sodass auch hier Ausgabeermächtigungen für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen des Haushaltsjahres 2013 nach 2014 zu übertragen sind.

Für die insgesamt in Höhe von 15.605,5 TEUR geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden 4.421,1 TEUR in 2013 kassenwirksam. Somit ergibt sich Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 11.184,4 TEUR, die zum Teil über die Kredite zu finanzieren sind.

 

Gem. § 52 Abs. 2 KV M-V erfolgt die Kreditneuaufnahme maximal bis zu der Höhe des durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen.

Aufgenommen werden Investitionskredite nur soweit, wie sie zur Finanzierung der Auszahlungen für Investitionen erforderlich sind.

 

Nach Einholung von mehreren Angeboten wird die Kreditaufnahme bei dem günstigsten Anbieter erfolgen.

 

Finanzierung

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200.31*

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen

10.531.600

 

 

HH-Jahr

Plan in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2012, 2013

10.531.600

0

 

 

 

HH-Jahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

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Beschlüsse

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24.03.2014 - Bürgerschaft (BS)