Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

dass im Zusammenhang mit dem Projekt der Errichtung eines Steinkohlekraftwerks in Lubmin, die Einstellung der Verwendung des Namens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die verschiedenen direkt beteiligten Parteien erwirkt wird, um eine drohende Beschädigung des guten Rufes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch den kontroversen Charakter der Auseinandersetzungen zu verhindern.

 

 


 

 

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Sachdarstellung

Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist es in den zurückliegenden Jahren u. a. durch kontinuierliche Pressearbeit gelungen, einen guten Ruf als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Technologiestandort aufzubauen. Zugleich ist es der Universität Greifswald gelungen, ihren Namen als positiv besetzte Marke zu etablieren und damit stetig mehr Studierende für Greifswald als bevorzugten Studienort zu gewinnen.

 

In jüngster Vergangenheit entwickeln sich im Zusammenhang mit der von „Dong Energy“ geplanten Errichtung eines Steinkohlekraftwerks in Lubmin verschiedene Gefährdungen für diesen guten Ruf.

 

Einerseits wird von „Dong Energy“ das Projekt  mit der Bezeichnung „Kraftwerke Greifswald“ beworben. Dieser Begriff wird sowohl in den verschiedenen gedruckten Informationsmaterialien als auch im Internet verwendet, es existiert gar eine von „Dong Energy“ gehaltene eigene Internet-Adresse „www.kraftwerkegreifswald.de“.

 

Andererseits wird von Kraftwerksgegnern zuweilen ebenfalls vom „Steinkohlekraftwerk Greifswald“ gesprochen, es existieren z.B. die Internet-Adressen „www.kraftwerkgreifswald.de“. und „www.kraftwerk-greifswald.de“.

 

Es ist sachlich falsch, das genannte Projekt „Kraftwerke Greifswald“ zu nennen. Weder liegt das Gelände, auf dem das Projekt verwirklicht werden soll, auf der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugeordneten Flächen, noch ist Greifswald am Verfahren beteiligt.

 

Durch die Verwendung des Namens im Zusammenhang mit dem Projekt entsteht der falsche Eindruck, dass Greifswald in irgendeiner Art und Weise in das Projekt involviert ist.

 

Der möglicherweise bereits entstandene Schaden kann in Zukunft noch vermehrt werden, da die kontroversen Auseinandersetzungen um das Projekt an Schärfe gewinnen, überregionales Interesse auf sich ziehen und damit die Verknüpfung des Projektes mit dem bislang guten Namen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verstärken werden. Rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wohl unvermeidbar und werden entsprechende Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Insbesondere Presseerklärungen der verschiedenen an der Auseinandersetzung Beteiligten, als auch die einschlägigen Webseiten, sowohl von Dong Energy als auch die der Kraftwerksgegner, dürften für die mediale Berichterstattung über die künftigen Geschehnisse rund um das Projekt wesentliche Informationsquellen darstellen. Die Verwendung des Namens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher hier besonders wirksam sein.

 

Beispiele, an Hand derer klar werden dürfte, wie problematisch die Gleichsetzung eines umstrittenen Projektes mit einer Orts- oder Regionsbezeichnung für das Image des betroffenen Ortes oder der betroffenen Region sein kann, gibt es in der näheren Vergangenheit genügend.

Besonders fatal ist, dass dieser Effekt zum Tragen kommt, ganz gleich wie „richtig“ oder „falsch“ man das jeweilige Projekt bewerten mag. Das gilt auch im Zusammenhang mit dem geplanten Steinkohlekraftwerk.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann als an diesem Verfahren formal Unbeteiligte kein Interesse daran haben, dass ihr Name mit diesen zu erwartenden Aktivitäten in Verbindung gebracht wird. Es werden alle Möglichkeiten auszuschöpfen sein, das Recht am eigenen Namen durchzusetzen, um Schaden von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuwenden.

 

Alle Greifswalder, ob sie nun für, gegen, oder indifferent gegenüber dem Projekt eingestellt sind, dürften zumindest in einem Ziel übereinstimmen: Schaden von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuwenden indem jede Verbindung zu dem Projekt in der medialen Aufmerksamkeit vermieden wird.

 

Es ist daher geboten, die Rechte am eigenen Namen zu prüfen und auf deren Wahrung zu bestehen sowie, in letzter Konsequenz auch unter Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten, jede Verwendung soweit wie möglich zu verhindern, die nicht mit den Interessen bzgl. der städtischen Entwicklung in Einklang steht.

 

 

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Beschlüsse

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26.02.2008 - x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

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10.03.2008 - Hauptausschuss (HA)

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31.03.2008 - Bürgerschaft (BS) - namentliche Abstimmung